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Gundremmingen: Bäckerei Morlock will an den Kreisverkehr ziehen

Gundremmingen

Bäckerei Morlock will an den Kreisverkehr ziehen

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    Noch befindet sich die Bäckerei Morlock mitten in Gundremmingen. Das soll sich ändern.
    Noch befindet sich die Bäckerei Morlock mitten in Gundremmingen. Das soll sich ändern. Foto: Peter Wieser

    Die Gundremminger Bäckerei Morlock möchte ihren Produktionsbetrieb verlagern. Auf einer etwa 1,1 Hektar großen, bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Staatsstraße 2025 soll im Bereich des neu gebauten Kreisverkehrs eine Produktionsstätte mit Laden errichtet werden. Weiter ist der Bau eines Wohnhauses vorgesehen. Der Standort befindet sich im unbeplanten Außenbereich. Dies erfordert die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans. Bürgermeister Tobias Bühler (CSU) erläuterte in der Sitzung des Gemeinderats – sie fand wieder im Kulturzentrum statt – das Vorhaben.

    An der Hygstetter Straße soll eine Zufahrt entstehen. Zunächst sei die Errichtung eines Ladens geplant, in einem weiteren Bauabschnitt die der Bäckerei auf einer Grundfläche von etwa 80 mal 30 Metern entlang der Staatsstraße. Bühler verwies ausdrücklich auf die Notwendigkeit ausreichend auf dem Gelände ausgewiesener Parkplätze, speziell auch im Hinblick auf Lastwagen. Peter Wolpert vom Krumbacher Ingenieurbüro Kling Consult stellte Details vor, um in diesem Bereich eine gewerbliche Baufläche darstellen zu können. Festgesetzt werden soll ein Gewerbegebiet entsprechend der geplanten Nutzung einer Bäckerei.

    Ein Wildwuchs an Gewerbeflächen

    Etwa 7200 Quadratmeter an Ausgleichsfläche seien erforderlich. Stellplätze, wie auch das Anlegen von Grünflächen, seien entsprechend festgesetzt. Im weiteren Verfahren soll ein Schallgutachten erstellt werden. Geklärt werden soll, wie sich aufgrund der Höhendifferenz die Eingrenzung gestalte. Das Vorhaben hatte bei Christian Joas (GfG) bereits im Vorfeld wenig Begeisterung hervorgerufen: Er sei mit dem Bebauungsplan nicht einverstanden und werde diesem nicht zustimmen. Er sehe einen Wildwuchs an Gewerbeflächen, auch wenn diese verkehrstechnisch gut gelegen seien. Bürgermeister Bühler erwiderte: Man habe sich in der Vergangenheit in mehreren Sitzungen ausgetauscht und es gebe seitens des Gremiums Beschlüsse dazu. Dennoch stehe es jedem frei, ob er dem zustimme.

    Auf dieser Fläche neben dem Kreisverkehr will die Bäckerei ihren neuen Betrieb bauen.
    Auf dieser Fläche neben dem Kreisverkehr will die Bäckerei ihren neuen Betrieb bauen. Foto: Peter Wieser

    Alexa Kille (CSU) verwies auf die unmittelbare Nähe der Firma Scheiffele-Schmiederer und die geplante Tankstelle: Der Standort passe und sie sei froh, dass man den Bäcker im Ort halten könne. Bis auf Christian Joas billigten die Mitglieder den Vorentwurf des Bebauungsplans. Die Einfriedung müsse jedoch so gestaltet sein, dass sie zum Ortsbild passe, es müssen Flächen für Lastwagen vorgesehen sein.

    Abwassergebühren: Bürger werden jetzt kontaktiert

    Nachdem in der Gemeinde beim Abwasser der Anteil des Niederschlagswassers mehr als zwölf Prozent überschreitet, ist diese verpflichtet, eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Hierzu war eine Informationsveranstaltung vorgesehen, die aufgrund der Corona-Situation nicht stattfinden konnte. Am Donnerstag stellte Renate van Olfen vom beauftragten Büro Wipflerplan die wesentlichen Sachverhalte zur Ermittlung der Kosten für Schmutz- und Regenwasser im Rat vor. Die Kalkulation sei fertig, jetzt werde man die Bürger anschreiben.

    In dem Erfassungsbogen sind die Flächen der einzelnen Grundstücke aufgeführt, wie sie aus dem Luftbild und aus der digitalen Flurkarte ermittelt wurden. Anhand eines ausführlichen Informationsschreibens als Hilfe sind darin die bebauten oder befestigten Versiegelungsflächen, von denen das Niederschlagswasser nicht oder nur teilweise versickern kann, zu benennen. Berücksichtigt werden auch Zisternen oder Versickerungsanlagen.

    Kindergartengebühren werden teilweise erlassen

    Aus den ausgewerteten Daten ergibt sich der Satz für die Niederschlagswassergebühr. Van Olfen verwies auf eine Hotline-Nummer im Schreiben sowie eine ausführliche Präsentation auf der Internetseite des Planungsbüros, falls es Fragen dazu gebe. Unter dem Strich ergebe sich für die Gemeinde Gundremmingen der gleiche Betrag wie bisher, betonte Bürgermeister Bühler. Es sei eine andere Umverteilung, die Gemeinde dürfe daran nicht verdienen, aber sie sei an Kostendeckung gebunden.

    Hinsichtlich der Beiträge für den Kindergarten wurde beschlossen, rückwirkend ab dem 16. März dieses Jahres und bis vorerst Ende Juni das Frühstücksgeld wie auch die Kinderkrippengebühren zu erlassen. Sollte die Schließung des Kindergartens weiter Bestand haben, werden keine Gebühren oder Kosten an die Eltern verrechnet. Tatsächlich genutztes Mittagessen sowie die in Anspruch genommene Notbetreuung sind allerdings zu bezahlen.

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