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Günzburg: Vor Amtsgericht verurteilt: Mann öffnet Paketbotin nackt die Tür

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Vor Amtsgericht verurteilt: Mann öffnet Paketbotin nackt die Tür

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    Ein 24-Jähriger hat eine Paketbotin nackt empfangen und musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten.
    Ein 24-Jähriger hat eine Paketbotin nackt empfangen und musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Foto: Bernhard Weizenegger

    Zunächst schien es für die Paketbotin ein ganz normaler Arbeitstag zu werden. Doch an diesem Vormittag im Dezember 2021 änderte sich das schlagartig. Als sie bei einem 24-jährigen Mann aus Leipheim klingelt, möchte er, dass sie die Lieferung direkt zur Wohnungstür im Obergeschoss bringt. An der Tür angekommen nimmt er das Paket entgegen und öffnet ruckartig die Tür – komplett nackt. Schockiert und angeekelt läuft die junge Frau das Treppenhaus hinunter, als er ihr nachruft, ob sie nicht noch in die Wohnung kommen möchte. Das bleibt vor dem Amtsgericht Günzburg nicht ohne Folgen.

    "Ich habe mich katastrophal gefühlt", sagte die junge Frau vor Gericht. Sie erinnerte sich noch genau an die Geschehnisse an jenem Tag und erkannte den Angeklagten sofort wieder. Auf Nachfrage der Richterin erzählte sie, dass sein Penis nicht erigiert war. Dennoch habe sie das übergriffige Verhalten schockiert und nachhaltig beeinflusst. Noch am selben Tag hatte sie ihrem Arbeitgeber erzählt, was passiert ist. Seitdem muss sie keine Pakete mehr bis zur Wohnungstür bringen, sondern darf diese im Treppenhaus oder an anderen geeigneten Orten ablegen.

    Verteidiger plädierte auf Freispruch für 24-jährigen Leipheimer

    Nach Ende ihrer Schicht ging sie mit ihrem Freund zur Polizei und zeigte den Angeklagten an. Etwa einen Monat später musste sie ihn bei einer Wahllichtbildvorlage identifizieren. Bilder von acht verschiedenen Männern wurden ihr vorgelegt – sie erkannte ihn wieder. 100 Prozent sicher war sie aber nicht. "Der Mann sah dicker aus und hatte weniger Haare", sagte sie laut Protokoll der Polizei im Januar dieses Jahres. An diesem Punkt setzte der Verteidiger des Angeklagten an. Nachdem der 24-Jährige von seinem Schweigerecht gebraucht gemacht hatte, versuchte der Verteidiger die Beteiligten zu überzeugen, dass ein anderer der Täter gewesen sein könnte. Sein Mandant sei auf dem Bild einwandfrei zu erkennen gewesen, deshalb hätte sich die Paketbotin bei der Identifizierung sicher sein müssen, argumentierte der Verteidiger.

    Er plädierte auf Freispruch. Es sei nicht zweifelsfrei festzustellen, dass sein Mandat der Täter war. Zudem hätte der Täter auch aus Versehen nackt gewesen sein können. Etwa, weil ihm ein Handtuch nach dem Duschen herunterrutschte. Eine sexuelle Absicht sei nicht eindeutig nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft sah den Ablauf der Tat durch die Zeugenaussagen bestätigt und forderte eine Strafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 40 Euro, sprich 2000 Euro. Die Richterin schloss sich der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 24-Jährigen wegen einer exhibitionistischen Handlung. Das Bild, das die Polizei der Paketbotin vorlegte, entspräche nicht hundertprozentig der Realität, weshalb sie die Zweifel der jungen Frau nachvollziehen könne. "Ich bin überzeugt, dass Sie es waren", sagte sie.

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