Fahrspaß und Freude stehen bei einem Familienbesuch im Legoland Günzburg im Mittelpunkt. Und natürlich eine gewisse Portion Action – doch mit der Action hat es ein Besucher in der ersten Augusthälfte gehörig übertrieben. Ein 30-jähriger Mann rastete aus, er trat einen Legoland-Mitarbeiter nach Angaben der Polizei mit dem Fuß und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Nun äußert sich Legoland zu dem schmerzhaften Vorfall.
Der Zwischenfall ereignete sich demnach an der in diesem Jahr eröffneten Achterbahn Maximus im Mythica-Themenbereich. Der Wing Coaster ist der erste seiner Art in einem Legoland. Die Flügel-Achterbahn wird zu Beginn der Fahrt auf die maximale Höhe von 17 Metern gezogen, unterwegs geht es in einen Korkenzieher, wo die Gäste kurzzeitig über Kopf fahren. Die Fahrt der 457 Meter langen Strecke wird in 77 Sekunden zurückgelegt. Es wirken Kräfte bis zu 2,2g, die Spitzengeschwindigkeit beträgt 54 Stundenkilometer. Bei der Achterbahn sitzen die maximal 20 Fahrgäste jeweils zu zweit rechts und links der Schienen, die Beine baumeln frei schwebend. Etwa 600 Personen können pro Stunde mit der Achterbahn fahren – dies wollten auch ein 30-jähriger Mann und sein Kind tun. Doch das Kind durfte, als es eigentlich an der Reihe war, nicht mitfahren: Es war zu klein.
Mindestgrößen im Legoland Günzburg dienen der Sicherheit der Gäste
Da es die Mindestgröße nicht erreicht hatte, um ordnungsgemäß angeschnallt werden zu können, ließen die Mitarbeiter das Kind nicht mitfahren. "Im Legoland Deutschland Resort bieten wir Attraktionen für alle Größen- und Altersgruppen. Um die Sicherheit unserer Gäste zu gewährleisten, haben aber alle unsere Achterbahnen und Fahrattraktionen eine Mindestgröße, ein Mindestalter oder Mindestvoraussetzungen", teilt Legolandsprecher Benedikt Kaltenecker auf Anfrage mit. Für den Wing Coaster "Maximus" gilt für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen eine Mindestgröße von 1,2 Metern und ein Mindestalter von sechs Jahren.
Die Vorgaben bezüglich der Mindestgröße und des Mindestalters für die Fahrgeschäfte im Legoland werden vom TÜV festgelegt – und zwar nach der sogenannten DIN-Norm EN13814. Diese Sicherheitsnorm für "Fliegende Bauten" regelt beispielsweise, wie Besucher während der Fahrt gesichert sein sollen und Fehlern in der elektronischen Steuerung der Anlage vorgebeugt werden soll. Zu den fliegenden Bauten zählen Riesenräder, Achterbahnen und Karusselle, aber auch Zelthallen, Kletterwände, mobile Bühnen und Tribünen. Auf die Vorgaben des TÜVs hat das Legoland laut Kaltenecker keinen Einfluss, man halte sich strikt an diese Vorgaben.
Legoland kommuniziert Mindestvoraussetzungen auf vielen Wegen
Damit sich keine zu kleinen Besucher unnötig anstellen, gibt es am Eingang der Warteschlange und an den Fahrgeschäften Sicherheitshinweisschilder und Größenmesstafeln, mit denen Gäste die Größe ihrer Kinder überprüfen können. Zusätzlich werden die Mindestvoraussetzungen auf der Legoland-Homepage, der Legoland-App, im Parkplan und auf einer Hinweistafel am Eingang angezeigt. "Trotz dieser Vorkehrungen versuchen einige Eltern, ihre Kinder in die Fahrgeschäfte zu bringen, auch wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden", sagt Kaltenecker. Es komme nach Angaben von Legoland regelmäßig vor, dass die Mitarbeiter einem Gast die Mitfahrt wegen der zu geringen Größe untersagen müssen – aus Sicherheitsgründen, wie Kaltenecker immer wieder betont.
Dass es an den Fahrgeschäften zu körperlicher Gewalt kommt, stellt laut Kaltenecker eine absolute Ausnahme dar: "Unsere Mitarbeiter erhalten als Teil ihrer Ausbildung spezielle Schulungen, wie sie in solchen Situationen mit den Gästen umgehen und die entsprechende Nachricht übermitteln sollen. Dies geschieht stets mit dem Ziel, Verständnis und Akzeptanz bei den Gästen zu fördern."
Legoland-Mitarbeiter wurde im Krankenhaus behandelt
Vor einer Woche gelang dies nicht, der 30-jährige Besucher trat und schlug einen jungen Legoland-Mitarbeiter. Der 22-Jährige musste mit leichten Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Wie es ihm inzwischen geht und ob er wieder arbeitet, darauf gibt Legoland im Hinblick auf das laufende Verfahren keine Auskunft. Da der Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ordnete die Staatsanwaltschaft die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung an. Auch den Beamten gegenüber zeigte sich der Tourist äußerst unkooperativ und verweigerte jegliche Angaben. So konnte die Polizei die angeordnete Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe erst nach einer Durchsuchung beschlagnahmen. Gegen den Mann legten die Beamten eine Anzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft vor. Eine Konsequenz hat der Angriff für den gewalttätigen Gast aber schon jetzt: Er hat wegen der Attacke ein lebenslanges Hausverbot erhalten.