Die Frau hat mehrmals Diebstähle begangen und soll handgreiflich geworden sein, wenn sie erwischt wurde: Jetzt hatte das Günzburger Schöffengericht genug, denn Geldstrafen hätten die notorische Ladendiebin bisher nicht von weiteren Taten abhalten können. Doch gilt die 42-Jährige zweifache Mutter aufgrund einer psychischen Störung als vermindert schuldfähig?
Günzburg
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