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Günzburg: Tödlicher Unfall in Nattenhausen: Schwere Vorwürfe in Prozess gegen Fahrer

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Tödlicher Unfall in Nattenhausen: Schwere Vorwürfe in Prozess gegen Fahrer

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    Ein Familienvater ist nach einem schweren Unfall in Nattenhausen gestorben. Jetzt stand der Unfallfahrer vor Gericht.
    Ein Familienvater ist nach einem schweren Unfall in Nattenhausen gestorben. Jetzt stand der Unfallfahrer vor Gericht. Foto: Robert Weiss (Archivfoto)

    An der Kreuzung der Kreisstraße mit der Staatsstraße 2018 in Nattenhausen hat sich vor fast einem Jahr ein schlimmer Unfall ereignet, bei dem ein 58-jähriger Familienvater sein Leben verlor. Dort befindet sich heute ein Kreisverkehr. Wegen des Einspruchs gegen den Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung stand der Verursacher nun vor dem Amtsgericht Günzburg und musste sich schwere Vorwürfe von der Witwe des Opfers anhören.

    Der 59-jährige Angeklagte hatte am 14. Dezember vergangenen Jahres an der Kreuzung in Nattenhausen ein Stoppschild missachtet. Mit einem Zugfahrzeug und Anhänger, der mit einem Auto beladen war, fuhr der Mann laut Gutachten mit mindestens 60 Kilometern pro Stunde in die Staatsstraße ein und krachte in die Seite eines Dacia. Das

    Der Richter ist mit der Erklärung des Mannes nicht zufrieden

    Noch bevor die Verhandlung bei Richter Martin Kramer begann, beanstandete er die wegen der Corona-Schutzmaßnahmen zu knappen Abstände im Zuschauerraum, der wegen der großen Zahl an Prozessbeteiligten mit Nebenklägern und deren Anwälten stark besetzt war.

    Der angeklagte 59-Jährige aus dem Nachbarlandkreis Augsburg entschuldigte sich: „Es war keine Absicht." Er habe sein Gespann am Ortsschild auf etwa 60 Stundenkilometer abgebremst, weil er geglaubt habe, dass ein Gurt am Hänger locker sei. Durch diese Ablenkung habe er das Stoppschild übersehen. Eine Erklärung, mit der Richter Kramer nicht zufrieden war. Wenn dem Angeklagten am Hänger etwas aufgefallen sei, hätte er noch langsamer fahren müssen, außerdem gebe es dort ein Vorhinweisschild auf die Stoppstelle.

    Die Witwe macht dem Angeklagten schwere Vorwürfe

    Wegen des tödlichen Unfalls hatte die Staatsanwaltschaft Memmingen gegen den 59-Jährigen einen Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten plus einem neunmonatigen Entzug der Fahrererlaubnis erwirkt. Es gehe um den Vorsatzvorwurf im Strafbefehl, begründete Verteidiger Alexander Haussmann (Schwabmünchen) den Einspruch, da das Verschulden seines Mandanten nicht mit einem Raser vergleichbar sei, der innerorts mit 100 Sachen fahre. Die Strafhöhe bezeichnete Richter Kramer als eher am unteren Ende, da er schon bei weniger Folgen ähnliche Urteile gesprochen habe.

    Nach einer Besprechung des Verteidigers mit seinem Mandanten wurde der Einspruch mit Zustimmung von Staatsanwalt Daniel Theurer und den Nebenklageanwälten zurückgezogen. „Sie hätten sich entschuldigen müssen“, warf die Witwe des Unfallopfers dem Angeklagten in einer emotionalen Erklärung vor, denn er habe das Leben der Familie kaputt gemacht. Das Verhalten des Unfallverursachers bezeichnete Nebenklageanwalt Matthias Egger als „Unverschämtheit“, denn der Angeklagte habe sich seit diesem Unfall weder bei den Angehörigen gemeldet noch sich entschuldigt.

    Er habe es nicht übers Herz gebracht, einen Brief zu schreiben, sagte der Verteidiger. Mit entsprechender Aufmerksamkeit wäre der folgenschwere Unfall vermeidbar gewesen, machte Richter Kramer dem Angeklagten deutlich. Das Verfahren hätte für ihn wegen Totschlags auch vor einer Strafkammer des Landgerichts stattfinden können, wenn ihm sein gravierendes Fehlverhalten erschwerend ausgelegt worden wäre.

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