Obwohl sie ,,an einem Tisch gegessen‘‘ und ein scheinbar gutes Verhältnis hatten, haben sich nun zwei Männer diese Woche vor Gericht wiedergesehen. Grund dafür ist eine Körperverletzung, die die Staatsanwaltschaft und der 42-jährige Geschädigte dem 30-jährigen Beschuldigten vorwerfen.
Der damals 29-Jährige aus Augsburg soll den Mann im August vergangenen Jahres auf dem Gerüst einer Baustelle im südlichen Kreis Günzburg verletzt haben. Der Geschädigte war als Subunternehmer in der Baufirma des Angeklagten angestellt. Laut der Anklage hat der 30-Jährige den 42-Jährigen grundlos gegen den Kopf geschlagen. Als der Mann auf den Boden fiel, soll er mehrfach mit der Faust auf den Rücken, den Kopf und das linke Ohr geschlagen haben. Das mutmaßliche Opfer erlitt dadurch, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma, eine Prellung der linken Rippen sowie der linken Schulter, eine Platzwunde an der linken Wange und Schürfwunden am Oberkörper.
Die beiden Männer hätten sich gut verstanden, so der 42-Jährige
Hinsichtlich des Konflikts waren sich die beiden nur bis zu einem bestimmten Punkt einig. Als der 42-Jährige Ende August aus seinem mehrwöchigen Urlaub zurückkam, wollte der Beschuldigte ihm einige Mängel an dem Haus zeigen, die die Arbeiter des Subunternehmers während seiner Abwesenheit verursacht hätten. Es sei etwa halb elf gewesen, als es während der Begutachtung und Besprechung besagter Mängel an der Fassade zu einer Rangelei auf dem Gerüst kam. Der 42-Jährige wurde verletzt und schlug auf dem Boden auf, wie Beweisbilder der Polizei vor Gericht zeigen.
Abgesehen von diesen Umständen, schilderten die beiden Männer dem Vorsitzenden Richter Martin Kramer zwei verschiedene Versionen des Konflikts. Laut dem Beschuldigten sei es zusätzlich zu der unzureichenden Arbeit des Subunternehmers um Geld gegangen. Der 42-Jährige hätte die Gehälter seiner Arbeitnehmer nicht mehr zahlen können und während der Besprechung ständig nach der Abschlagsrechnung gefragt. Laut dem Angeklagten sei sein Angestellter, nachdem er angekündigt hatte, ihm ,,keinen Cent‘‘ zu zahlen, auf ihn los und er selbst hätte diesen nur abgewehrt, indem er ihn ,,zur Seite geschmissen‘‘ hätte.
Die Frage, ob Geld Teil des Konflikts gewesen sei, beantworten die Männer unterschiedlich
Der 42-Jährige hingegen verneinte die Frage, ob der Konflikt auch wegen Geld entstanden wäre. Er gab an, dass der Angeklagte während des Gesprächs aggressiv wurde und ihn schlug, sodass er mit dem Bauch auf dem Gerüst aufschlug. Auf den 30-Jährigen losgegangen sei er nicht. Ein Polizeibeamter aus Krumbach sagte als Zeuge vor Gericht, dass an dem Angeklagten keine augenscheinlichen Verletzungen zu sehen waren. Die Polizei verständigte der 42-Jährige erst, als er nach dem Abstieg vom Gerüst in seinem Auto saß, seine linke Gesichtshälfte blutete währenddessen bereits stark, sagte er.
Hinsichtlich des Ortes, an dem der Konflikt eskalierte, waren sich die Männer ebenfalls uneinig. Während der Angeklagte von der ersten Etage erzählte, meinte das mutmaßliche Opfer zunächst, dass es sich um die zweite Etage des Gerüsts handle, wurde sich im Laufe der Verhandlung aber unsicher. Die Staatsanwaltschaft warf gegen Ende der Verhandlung ein, dass es sich wegen der erlittenen Gehirnerschütterung, die von der Klinik in Krumbach diagnostiziert wurde, auch um gefährliche Körperverletzung handeln könne. Der Geschädigte wurde dort nach dem Vorfall eine Nacht stationär aufgenommen. Am Tag der Gerichtsverhandlung, mehr als ein Jahr später, klagte der 42-Jährige noch immer über Schmerzen in der linken Gesichtshälfte. Wegen des unentschuldigten Fernbleibens zweier Zeugen konnte die Beweisaufnahme nicht weiter geführt werden, die Gerichtsverhandlung wird voraussichtlich in einigen Wochen fortgeführt.
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