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Günzburg: Strafverfahren gegen Juristin kommt ins Stocken

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Strafverfahren gegen Juristin kommt ins Stocken

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    Die Beschuldigte stellte über ihren Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter Martin Kramer.
    Die Beschuldigte stellte über ihren Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter Martin Kramer. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

    Der Prozess am Günzburger Amtsgericht gegen eine 61-jährige Juristin nimmt einen unerwarteten Verlauf. Wie berichtet, steht die Frau wegen Untreue und Urkundenfälschung vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, nach dem Tod einer Burgauerin aus dem Nachlass Geld abkassiert und für dubiose Rechnungen aufs Konto einer Scheinfirma überwiesen zu haben. Schon beim ersten Termin stellte sich die Beweislage als kompliziert heraus. Beim Fortsetzungstermin kam die Angeklagte schließlich nicht. Im Gegenzug hat der Anwalt der Frau einen Befangenheitsantrag gegen Richter Martin Kramer gestellt.

    Verteidiger Stefan Pfalzgraf hatte erst kurz vor der Verhandlung am Donnerstag erfahren, dass die Angeklagte gesundheitlich nicht in der Lage sei, nach Günzburg zu kommen. Richter Kramer informierte über ein Attest, das der am Wohnsitz der Frau zuständige Amtsarzt geschickt hatte. Dies sei jedoch nicht nach einer persönlichen Untersuchung, sondern nur nach einem Telefonat mit der Angeklagten ausgestellt worden. Dem Attest liegen Angaben des Hausarztes der Frau zugrunde, nach denen sie unter anderem an einer Wirbelsäulenerkrankung, Herzrasen, Schlaf- und Verdauungsproblemen sowie Konzentrationsstörungen leide und dadurch nicht arbeitsfähig sei. Der Amtsarzt hat eine zumindest stundenweise Verhandlungsfähigkeit angenommen. „Das ist keine ausreichende Entschuldigung“, befand der Richter. Weitere Versuche des Anwalts, seine Mandantin zur Anwesenheit bei der Verhandlung zu überzeugen, auch unter dem Hinweis, dass ein Haftbefehl drohe, scheiterten. So wie die Angeklagte kam auch deren Ehemann, ebenfalls Jurist, der als Zeuge geladen war, nicht zum Prozesstermin. Gegen ihn wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 800 Euro verhängt, gegen die Angeklagte wurde auf Antrag der Staatsanwältin Haftbefehl erlassen.

    Woher kommt das Misstrauen gegen den Richter?

    Dann folgte die nächste Überraschung: Verteidiger Pfalzgraf erklärte, er müsse namens seiner Mandantin einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellen. Wegen des Haftbefehls trotz der eingereichten Atteste sei ein Misstrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Richters gegeben und es bestünden „erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit“. Die Staatsanwältin sah hingegen keinen Anlass für den Antrag, da die Angeklagte keineswegs verhandlungsunfähig sei, sondern sich der Verhandlung entziehe.

    Zur weiteren Fortsetzung am Freitag kam die Angeklagte erneut nicht, nur der Anwalt mit Verspätung. Richter Kramer beendete die Verhandlung ohne weitere Erklärungen. Zunächst wird nun Johann-Peter Dischinger, der Direktor des Günzburger Amtsgerichts, über den Befangenheitsantrag entscheiden, wie er auf Anfrage der Redaktion sagte. Unabhängig davon kann die auf sechs Tage angesetzte Hauptverhandlung in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, müsste jedoch der komplette Prozess mit einem neuen Richter von vorn aufgerollt werden. In dem Verfahren wird der 61-Jährigen vorgeworfen, dass sie als Nachlasspflegerin unrechtmäßig Geld vom Konto einer in Burgau gestorbenen Frau kassiert habe. Außerdem soll sie Rechnungsnachweise einer Scheinfirma mit gefälschter Unterschrift beim Amtsgericht eingereicht haben.   

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