Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Günzburg: Nach Corona-Demo auf dem Wätteplatz vor Gericht: So fällt das Urteil aus

Günzburg

Nach Corona-Demo auf dem Wätteplatz vor Gericht: So fällt das Urteil aus

    • |
    Wie weit geht das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Demokratie? Während der Corona-Demo auf dem Wätteplatz hielten Teilnehmer Plakate mit beleidigenden Abbildungen.
    Wie weit geht das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Demokratie? Während der Corona-Demo auf dem Wätteplatz hielten Teilnehmer Plakate mit beleidigenden Abbildungen. Foto: Andrea Jergon (Archivbild)

    Weil sie bei einer Demonstration der Gruppierung Klardenken Schwaben auf dem Wätteplatz in Günzburg beleidigende Plakate gehalten hatten, mussten sich zwei Teilnehmer vor dem Amtsgericht verantworten. Gezeigt wurde unter anderem ein Totenkopf mit Brille, der laut Anklage als Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu erkennen war. Dies überschreite das Recht auf freie Meinungsäußerung eindeutig, sagte Richterin Julia Lang später bei ihrer Urteilsbegründung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden