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Günzburg: Legionellen-Warnung in Wohnanlage

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Legionellen-Warnung in Wohnanlage

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    Regelmäßig wird in Wohnblocks das Trinkwasser auf Legionellen hin untersucht. In einer Wohnanlage in Günzburg wurde nun ein erhöhter Wert festgestellt. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt bei einem intakten Immunsystem aber keine Gesundheitsgefahr dar, erst das Einatmen kann zur Infektion führen.
    Regelmäßig wird in Wohnblocks das Trinkwasser auf Legionellen hin untersucht. In einer Wohnanlage in Günzburg wurde nun ein erhöhter Wert festgestellt. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt bei einem intakten Immunsystem aber keine Gesundheitsgefahr dar, erst das Einatmen kann zur Infektion führen. Foto: Roland Furthmair

    In der Wohnanlage Augsburger Straße 55 A-I ist Anfang Juli bei der jährlichen Trinkwasseruntersuchung eine erhöhte Konzentration von Legionellen (Bakterien) festgestellt worden. Der einzuhaltende Wert wurde um das 31-fache überschritten, wie ein Bewohner unserer Zeitung per E-Mail mitteilte. Circa 80 Wohnungen sind davon betroffen, schätzt er. Was bedeutet das für die Mieter? Geht davon eine große gesundheitliche Gefahr aus?

    „Der Eindruck ist, dass es noch nicht viele Bewohner mitbekommen haben“, sagt der Leser auf Nachfrage. Sei es aus sprachlichen Gründen, da die Mitteilung nur auf Deutsch aushänge, aufgrund der Urlaubszeit oder weil viele den Aushang nicht wahrnehmen. Eine Benachrichtigung der einzelnen Mieter habe nicht stattgefunden. Einen Aushang zu machen sei das normale Vorgehen, heißt es dazu vonseiten des Günzburger Gesundheitsamtes.

    Der maximale Wert, der in der Wohnanlage gemessen wurde, beträgt 3100 kolonienbildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter (ml). Die einzuhaltende Legionellenkonzentration nach Trinkwasserverordnung beträgt 100 KBE/100 ml, heißt es in der Hausmitteilung, die unserer Zeitung vorliegt. Darin steht weiter: „Von einer akuten Gesundheitsgefahr wird erst bei starken Überschreitungen ab 10000 KBE/100 ml Wasser ausgegangen.“

    Das Ergebnis der Legionellenprüfung in der Augsburger Straße ist dem Gesundheitsamt gemeldet worden, bestätigt der dort tätige Arzt Dr. Matthias Langner. Der nächste Schritt sei nun, „dass die Hauseigentümergenossenschaft ein Ingenieur-Büro beauftragt, damit es eine Gefährdungsanalyse durchführt und entsprechende Schritte eingeleitet werden können“, erklärt er. Wie lange es dauern wird, die Trinkwasseranlage zu überprüfen und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, ist einer Hygienekontrolleurin des Gesundheitsamtes zufolge nicht abzusehen. Das hänge von der baulichen Substanz und dem Stand der Technik ab. Man müsse die Analyse abwarten.

    Von einem Duschverbot noch weit entfernt

    Der zulässige Wert sei zwar überschritten, doch von einem Duschverbot sei man noch weit entfernt, sagt die Hygieneexpertin. „Außerdem machen Legionellen nicht durch Trinken krank, sondern durch Einatmen.“ Trinken und duschen könne man weiterhin uneingeschränkt. Wer beim Duschen auf Nummer sicher gehen will, kann den Duschkopf abnehmen und sich wie mit einem Gartenschlauch abspritzen, sagt die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. „Das ist aber nichts, was man tun muss, nur was man tun kann“, stellt sie klar. Die gesundheitliche Gefährdung hänge grundsätzlich von Faktoren wie dem eigenen Gesundheitszustand und dem Alter ab. Eine Infektion mit Legionellen kann grippeähnliche Symptome auslösen wie Fieber oder Schüttelfrost, im schlimmsten Fall sogar eine lebensgefährliche Lungenentzündung hervorrufen.

    Wie es zur erhöhten Legionellenkonzentration in der Wohnanlage in der Augsburger Straße kommen konnte, sei schwer zu sagen, sagt die Hygienekontrolleurin. Man könne in der Regel nicht eine einzige Wohnung oder einen nachlässigen Mieter verantwortlich machen, da die Anlage ein verbundenes System sei, das man als Ganzes sehen müsse.

    Die Hausverwaltung rät in ihrem Aushang dennoch dazu:

    Tätigkeiten zu vermeiden, bei denen Warmwasser zerstäubt wird

    vor dem Duschen das alte im Duschschlauch stehende Wasser ohne Verneblung ablaufen zu lassen

    medizinisch-technische Geräte mit abgepacktem Wasser zu betreiben und zu reinigen

    Duschköpfe zu reinigen beziehungsweise auszutauschen und

    den behandelnden Arzt zu informieren, sollte eine Immunschwäche oder Lungenvorerkrankung vorliegen.

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