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Günzburg/Landensberg: 18-Jähriger zahlt auf Fasching mit Falschgeld und landet vor Gericht

Günzburg/Landensberg

18-Jähriger zahlt auf Fasching mit Falschgeld und landet vor Gericht

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    Täuschend echt können gefälschte Banknoten aussehen. Ein 18-Jähriger will auf eine Kopie hereingefallen sein.
    Täuschend echt können gefälschte Banknoten aussehen. Ein 18-Jähriger will auf eine Kopie hereingefallen sein. Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

    Auf einer Anschlussveranstaltung des Landensberger Faschings im Januar dieses Jahres versuchte ein 18-Jähriger aus Günzburg mit einem Zehn-Euro-Schein Schnäpse zu bezahlen, doch die Banknote entpuppte sich als eine Fälschung. Das brachte den jungen Mann in Erklärungsnot und nun auch vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Günzburger vor, dass er sich des Versuch des Inverkehrbringens von Falschgeld und des Betrugs schuldig gemacht hat. Er selbst bestreitet das. Die Barkeeperin, die den gefälschten Schein entlarvt hat, berichtet von mehreren solcher Fälle in der Vergangenheit. 

    Konkret heißt es in der Anklageschrift, dass der heute 19-Jährige wusste, dass der Schein "total" gefälscht war und trotzdem mit diesem Alkohol kaufen wollte. Er selbst gibt vor Gericht an, dass er nichts davon wusste. Er sei stärker alkoholisiert gewesen und hätte zuvor in einem Bau- oder Umzugswagen Wechselgeld bekommen. Darunter sei auch die gefälschte Banknote gewesen. Mit diesem Geld wollte der junge Mann dann gegen 14.45 Uhr, kurz nach Umzugsbeginn, zwei Schnäpse an der Bar bezahlen. Doch die 24-jährige Barkeeperin identifizierte die Kopie. 

    Vergleich zwischen echtem und gefälschten Schein: Es gibt Unterschiede

    Im Gerichtssaal sehen sich Richter Johann-Peter Dischinger, die Staatsanwältin und der Angeklagte die Blüte an. Dischinger hat einen echten Schein parat und legt ihn zum Vergleich daneben. Der Schein sehe "zunächst ganz normal aus", sagt der

    So erkennen Sie Falschgeld

    Mit Lupen, Prüfstiften oder UV-Lampen lässt sich Falschgeld nicht immer eindeutig erkennen. Daher rät die Polizei dazu, Geldscheine zusätzlich auch händisch zu überprüfen. Dafür gibt es mehrere Methoden.

    Kipptest: Wird eine echte Banknote gekippt, verändert sich an bestimmten Stellen die Farbe. Bei den Scheinen zwischen fünf und 20 Euro ist das beim silberfarbenen Streifen auf der Vorderseite und beim goldfarbenen Streifen auf der Rückseite der Fall.

    Kipptest: Wer Banknoten im Wert von 50 bis 500 Euro mit dem Kipptest prüft, muss vor allem die Zahl auf der Rückseite beobachten. Die Spezialfarbe ändert sich beim Bewegen von Rot nach Olivgrün oder Braun.

    Fühltest: Bei einem echten Schein sind die kleinen Schriftzeichen „BCE, ECB, EZB, EKT, EKP“ auf der Vorderseite deutlich spürbar, wenn man die Banknote durch die Finger zieht.

    Wasserzeichen-Test: Hält man einen echten Schein gegen das Licht, erscheint die Wertzahl deutlich heller als das Papier drumherum. Legt man ihn dagegen auf einen dunklen Untergrund, so sollte die Wertzahl deutlich dunkler wirken.

    Wer Falschgeld erhalten hat, sollte sofort die Polizei anrufen - im Notfall auch über die Nummer 110. Sie sollten die Scheine nicht anfassen, da Sie andernfalls Spuren vernichten könnten. Und geben Sie das Falschgeld auf keinen Fall weiter - damit machen Sie sich strafbar.

    Dass es sich bei dem Schein um eine Fälschung handelt, ist der 24-jährigen Barkeeperin gleich aufgefallen. "Aber wir wurden vorher auch intensiv geschult", erklärt sie als Zeugin. Denn in den vergangenen Jahren wäre vermehrt Falschgeld beim Faschingsumzug im Umlauf gewesen. Vor Gericht erzählt sie, dass ihr der Beschuldigte einen zerknüllten Schein in die Hand drückte. Dieser sei zu einem "Ball" geformt gewesen. Als sie den jungen Mann darauf hinwies, dass es sich um eine gefälschte Banknote handelt, hätte er nicht sonderlich überrascht oder erschrocken gewirkt. Anschließend bezahlte er mit einem echten Fünf-Euro-Schein die zwei bestellten Schnäpse, so die Zeugin. "Ganz ehrlich: Wenn ich betrunken gewesen wäre und so einen zerknüllten Schein bekommen hätte, ich hätte es nicht als Fälschung erkannt", sagt die 24-Jährige. 

    Fahrlässiges Inverkehrbringen von Falschgeld keine Straftat

    Die Staatsanwältin sieht das ebenfalls so. Sie wisse, wie es bei den Faschingsumzügen zugehe und dass dort bereits vor dem offiziellen Beginn viel Alkohol fließt. Vor diesem Hintergrund und dem, was die Zeugin vor Gericht ausgesagt hat, plädiert sie für einen Freispruch. Die Jugendgerichtshilfe hat dem jungen Mann zuvor ein stabiles Umfeld attestiert, da der 19-Jährige derzeit eine Ausbildung absolviert und eine Familie hat, die ihn unterstützt und von der er abhängig ist. Einen Diebstahl im Jahr 2022 in Neu-Ulm hat er mit einer Geldstrafe verbüßt. "Ich habe Bedenken hier einen Vorsatz zu sehen", sagt Dischinger und begründet damit sein Urteil: einen Freispruch. Denn das Inverkehrbringen von Falschgeld gibt es nur als Vorsatztat, Fahrlässigkeit wird nicht geahndet. 

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