Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. November 2023 stärkt die Rechte zahlreicher Riester-Sparer. Das schreibt der VerbraucherService Bayern (VSB) im Rahmen einer Pressemitteilung. Hintergrund ist eine Klage gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach wegen intransparenter Kostenklauseln in ihren Riester-Banksparplänen (wir berichteten). Der BGH entschied, dass die Sparkasse die ausgezahlte Riester-Rente nicht durch den Abzug unzulässiger Abschluss- und Vermittlungskosten reduzieren darf. Die diesbezügliche Kosten-Klausel sei unwirksam, da sie bei Vertragsabschluss nicht klar und verständlich formuliert war.
Günzburg/Karlsruhe