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Günzburg/Karlsruhe: BGH-Urteil gegen Sparkasse: Kunden sollten Riester-Sparpläne prüfen

Günzburg/Karlsruhe

BGH-Urteil gegen Sparkasse: Kunden sollten Riester-Sparpläne prüfen

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    Nicht nur die Sparkasse Günzburg-Krumbach ist ins Visier von Verbraucherschützern geraten.
    Nicht nur die Sparkasse Günzburg-Krumbach ist ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild); Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. November 2023 stärkt die Rechte zahlreicher Riester-Sparer. Das schreibt der VerbraucherService Bayern (VSB) im Rahmen einer Pressemitteilung. Hintergrund ist eine Klage gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach wegen intransparenter Kostenklauseln in ihren Riester-Banksparplänen (wir berichteten). Der BGH entschied, dass die Sparkasse die ausgezahlte Riester-Rente nicht durch den Abzug unzulässiger Abschluss- und Vermittlungskosten reduzieren darf. Die diesbezügliche Kosten-Klausel sei unwirksam, da sie bei Vertragsabschluss nicht klar und verständlich formuliert war.

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