Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Wegen dieser Straftaten sollte sich ein 29-Jähriger am Freitag vor dem Günzburger Schöffengericht verantworten. Doch daraus wurde nichts, denn der Angeklagte kam in der Nacht zuvor in eine Augsburger Klinik. Ob gegen den Mann ein Haftbefehl erlassen wird, blieb zunächst offen.
Günzburg