Es waren keine Riesensummen, die da zusammen kamen: Doch eine 61-Jährige aus Oberbayern soll als Nachlasspflegerin das Gesetz zu ihren Gunsten ausgelegt und sich als Vertrauensperson am Erbe einer Verstorbenen aus Burgau bereichert haben. Das Günzburger Amtsgericht hat den Fall verhandelt und nun ein Urteil gesprochen.
Günzburg
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