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Günzburg: 25-Jähriger verkauft Drogen an Minderjährige

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25-Jähriger verkauft Drogen an Minderjährige

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    Ein Mann stand vor Gericht, weil er Jugendlichen Drogen verkauft hatte.
    Ein Mann stand vor Gericht, weil er Jugendlichen Drogen verkauft hatte. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Thannhausen Beim „chillen“ in einer Thannhauser Wohnung gab’s eine Portion Betäubungsmittel dazu: Aber die drei Abnehmer von Marihuana und Amphetamin waren noch Jugendliche. Das hatte juristische Folgen für den Drogenanbieter. Bis es so weit war, musste der 25-jährige Angeklagte aber erst von einer Polizeistreife zum Prozess gebracht werden: Er hatte keine Ladung bekommen.

    Zur Verhandlung marschierten die Ordnungshüter gleich im Viererpack auf. Zwei der Polizisten hatten den 25-Jährigen nach Günzburg gebracht, nachdem Vorsitzender Richter Walter Henle eine Vorführung angeordnet hatte. Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte den Angeklagten in Thannhausen auf der Straße. Zwei weitere Beamte hatten einen der drei jugendlichen Zeugen direkt aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum Gerichtsgebäude gebracht. Der Häftling gehört nach Informationen aus Justizkreisen zur Bande, die vor Kurzem in Krumbach einen Getränkemarkt überfallen hat und bald nach der Tat geschnappt wurde.

    Er räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein

    Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, den drei Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren im Oktober vergangenen Jahres Marihuana-Joints und Amphetamin vertickt zu haben. Auf Anraten seines Verteidigers Guntram Marx (Krumbach) räumte der 25-Jährige die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Der junge Mann weist eigentlich eine unauffällige Vorgeschichte bis zu seinem Absturz ins Drogenmilieu auf. Nach einem Realschulabschluss folgte eine Ausbildung zum Stuckateur, danach eine andere Tätigkeit auf dem Bau. Als das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde, verlor er den Job. Derzeit lebt er bei einem Kumpel und wird von diesem auch unterstützt. Geld vom Amt als Arbeitsloser bekommt er nicht, da er sich noch nicht mal beim Arbeitsamt gemeldet habe, wie er auf Frage seines Anwalts zu gab.

    Immerhin habe er schon telefonischen Kontakt zu neuen Arbeitgebern, eine Entscheidung über einen neuen Job könnte nächste Woche fallen. Allerdings plagen ihn hohe Schulden: gut 20000 Euro, darunter aus einer Geldstrafe des Amtsgerichts Schwäbisch-Gmünd wegen Körperverletzung. Das sei wohl kein Kavaliersdelikt, meinte Richter Henle, angesichts der Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro. Die jugendlichen Zeugen bestätigten, dass sie beim Besuch in der Wohnung des Angeklagten selbst nach den Drogen gefragt hatten. Über deren Herkunft hielt sich der 25-Jährige bedeckt, sie stammten von einem Bekannten, von dem er nur den Vornamen kenne. In ihrem Antrag forderte die Staatsanwältin für die

    Der Richter findet deutliche Worte

    Zuviel meinte Anwalt Marx. Sein Mandant habe das Pech, nach Erwachsenenstrafrecht behandelt zu werden, trotzdem sollten der Erziehungsgedanke und die Wiedereingliederung eine große Rolle spielen. Der Verteidiger hielt ein Jahr Haft auf Bewährung für ausreichend. Für die drei Fälle der Drogenabgabe verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monate mit Bewährung und als Auflagen 1500 Euro Geldbuße zugunsten der Drogenhilfe Schwaben sowie sechs Gesprächstermine mit der Drogenberatung.

    Richter Henle machte dem 25-Jährigen klar, dass er unweigerlich im Knast lande, wenn er gegen die Auflagen verstoße – also keinen Kontakt mit dem Bewährungshelfer halte, die Termine nicht wahrnehme oder bei der Geldbuße schludere. Angesichts der guten Konjunktur sollte es für den jungen Mann kein größeres Problem sein, wieder einen Arbeitsplatz zu finden, gab ihm der Richter mit auf den Weg.

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