Nach dem ordentlichen Eintrag eines Unternehmens in das Handelsregister wurde dieser Eintrag wie üblich in der Zeitung veröffentlicht. Diese nun für jedermann zugänglichen Daten machte sich nun offenbar ein Betrüger zunutze und stellte laut Polizeiangaben der Geschäftsfrau eine Rechnung über ihre Gewerbeanmeldung. Allerdings erkannte die Frau den Betrug und überwies den geforderten Betrag nicht auf das angegebene Betrüger-Konto.
Polizei in Burgau warnt vor Betrügerschreiben
Die Beamten der Polizei Burgau weisen ausdrücklich darauf hin, dass für einen Handelsregistereintrag keine Gebühren im Nachhinein erhoben werden. Dass diese Schreiben äußerst amtlich aussehen, sollten diese ausführlich geprüft werden. Notfalls sollte bei der ausstellenden Behörde oder auch bei der Polizei nachgefragt werden. (AZ)
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