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Burtenbach: "Areal Schertlinhaus": Alles rund um die Gesundheit hat hier Vorrang

Burtenbach

"Areal Schertlinhaus": Alles rund um die Gesundheit hat hier Vorrang

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    Seit mehr als einem Jahrzehnt steht das Schertlinhaus 1 (Mitte) leer. Die Gemeinde versucht mit einem entsprechenden Bebauungsplan, dort Betreutes Wohnen möglich zu machen.
    Seit mehr als einem Jahrzehnt steht das Schertlinhaus 1 (Mitte) leer. Die Gemeinde versucht mit einem entsprechenden Bebauungsplan, dort Betreutes Wohnen möglich zu machen. Foto: Peter Wieser (Archivbild)

    Das früher von den Rummelsberger Anstalten als Alten- und Pflegeheim genutzte Schertlinhaus 1 in Burtenbach steht seit mehr als einem Jahrzehnt leer. Seitdem befasst sich der Burtenbacher Gemeinderat regelmäßig mit dem Thema. Dem Vorhaben zweier Investoren, dort Wohnungen zu bauen, hat das Gremium einst nicht zugestimmt, stattdessen 2020 die Aufstellung desBebauungsplans „Areal Schertlinhaus“beschlossen. Einem ersten Entwurf hatte der Rat im Mai zugestimmt. Nach einer öffentlichen Auslegung der Pläne im Sommer landeten sie jetzt wieder im Gremium. Und das entschied in der jüngsten Sitzung, noch einmal Korrekturen vorzunehmen. 

    Das Plangebiet umfasst laut Bürgermeister Roland Kempfle eine Fläche von etwa zwei Hektar. Ziel sei es, eine geordnete, verträgliche und auf die spezifischen Gegebenheiten des Geländes abgestimmte Nutzung zu erreichen. Dies wurde schon bei der Vorstellung des ersten Bebauungsentwurfs im Mai als zentraler Punkt verankert. Insbesondere seniorengerechte Wohnquartiere sollen in Zukunft in Burtenbach eine wichtige Rolle spielen. Planer Thomas Wiegand betonte damals, dass das Schertlinhaus 1 aufgrund seiner idealen Lage prädestiniert für altersgerechtes Wohnen sei. In nächster Nähe befänden sich Allgemeinarzt-, Zahnarzt-, Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen. Im östlich gelegenen Alten- und Pflegeheim mit ambulantem Pflegedienst könnten zudem Synergieeffekt entstehen, der Schertlinpark biete eine perfekte Erholungsfläche. Ein weiterer Punkt, der für eine Nutzung des Schertlinhauses als Pflege- und Betreuungseinrichtung spricht, ist, dass deutlich weniger Stellplätze erforderlich sind als bei einer reinen Wohnnutzung. Auch das Verkehrsaufkommen sei deutlich geringer.

    Bebauungsplan Areal Schertlinhaus: Stellungnahme des Landratsamts Günzburg hat sich verzögert

    Von Mitte Juni bis Mitte Juli lag der Entwurf öffentlich aus, in diesem Zeitraum wurden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dass sich der Gemeinderat erst jetzt mit den eingegangenen Rückäußerungen befassen konnte, lag laut Kempfle an der massiv verspäteten Stellungnahme des Landratsamts. Beanstandungen gab es Kempfle zufolge nicht. Die Gemeinde entschied sich jedoch, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu ändern. Zwei Grundstücke, unter anderem im Bereich der Kirche, habe man aus dem Plan herausgenommen, dafür zwei andere Flächen aufgenommen. Bisher habe sich das Betreute Wohnen lediglich auf den Leerstand, also auf das Schertinhaus 1 bezogen, es soll künftig aber auch im Alten- und Pflegeheim möglich sein. 

    Im gesamten Planungsbereich soll in Zukunft alles, was mit dem Gesundheitssektor zu tun hat, Vorrang haben. "Es muss sich innerhalb dieser Grenzen bewegen", so Kempfle. Wie er gegenüber unserer Redaktion sagte, begrüße es das Landratsamt ausdrücklich, dass die Gemeinde innerorts und mit bestehenden Gebäuden den Gesundheitsbereich ordne und überplane. Der zweite Entwurf ist aus Sicht Kempfles "stimmiger als vorher". Er wird demnächst wieder ausgelegt, Kempfle hofft, dass der Bebauungsplan dann im Frühjahr rechtsverbindlich wird. 

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