Hass und Hetze im Internet können jede und jeden treffen. Schutzlos ausgeliefert ist man nicht, Justiz und Polizei schützen bei Hasskriminalität. David Beck kennt sich damit aus. Er ist Staatsanwalt als Gruppenleiter der Generalstaatsanwaltschaft München und Beauftragter der Bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate Speech. Beck sprach vor unerwartet kleinem Publikum im Schloss Burgau und stellte gleich zu Beginn mit Artikel 1 des Grundgesetzes klar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hasskriminalität zielt auf Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder Identität, äußeres Erscheinungsbild, politische Haltung, psychische oder physische Beeinträchtigungen, Status, Beruf. Die Liste könnte noch fortgeführt werden.
Burgau
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden