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Trinkwasser in Burgau muss nach Chlorung vorübergehend abgekocht werden
![Seit dem 1. Juli gilt auf Anordnung des Gesundheitsamtes ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Burgau und Oberknöringen Seit dem 1. Juli gilt auf Anordnung des Gesundheitsamtes ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Burgau und Oberknöringen](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Nach dem Hochwasser wurde das Trinkwasser in Burgau vorsorglich gechlort. Um die Chlorung einzustellen, muss das Wasser untersucht werden.
Wegen des Hochwasserereignisses wurde das Trinkwasser der Wasserversorgung Burgau vorsorglich gechlort, um eine eventuelle Kontamination mit Bakterien auszuschließen. In dieser Zeit galt lediglich eine Abkochempfehlung. Bisherige Untersuchungen des Ortsnetzes ergaben eine einwandfreie Wasserqualität. Die Stadt Burgau hat deswegen die Einstellung der Chlorung beim Gesundheitsamt Günzburg beantragt. Laut Anordnung des Gesundheitsamtes muss hierfür das Trinkwasser umfangreich untersucht werden, um eine Kontamination ausschließen zu können. Deshalb muss das Trinkwasser bis zum Vorliegen aller Untersuchungsergebnisse abgekocht werden. Das teilt die Stadt Burgau mit. Seit dem 1. Juli 2024 gilt deshalb auf Anordnung des Gesundheitsamtes ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Burgau und Oberknöringen. Sobald die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen und das Gesundheitsamt eine Freigabe erteilt, folgen entsprechende Informationen. Die Stadt bittet um Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. (AZ)
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