Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Burgau: Stadtratsmitglied erstattet Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Burgauer Bürgermeister

Burgau

Stadtratsmitglied erstattet Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Burgauer Bürgermeister

    • |
    Martin Brenner ist Bürgermeister der Stadt Burgau.
    Martin Brenner ist Bürgermeister der Stadt Burgau. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Das Burgauer Stadtratsmitglied Hermann Mühlbauer (ABB) hat beim Landratsamt Günzburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Burgaus Bürgermeister Martin Brenner (CSU) erstattet. Es geht um die geplante Umgestaltung des Gartens der Mittelschule Burgau, wodurch womöglich viele Bäume zugunsten von Parkplätzen fallen müssen.

    Das Vorhaben war nicht-öffentlich debattiert worden, doch da im aktuellen Haushalt Gelder dafür eingestellt wurden, haben Mühlbauer und Eveline Kuhnert (Grüne) dies in öffentlicher Sitzung in ihren Haushaltsreden angesprochen (wir berichteten). Mühlbauer sieht keine Gründe für eine Geheimhaltung. Deshalb habe er sich in Form der Beschwerde an die Rechtsaufsicht beim Landratsamt gewandt und eine öffentliche Behandlung gefordert, erklärt er gegenüber unserer Zeitung.

    Hermann Mühlbauer: Auch die Presse habe ein Auskunftsrecht

    „Durch die Aufnahme der erheblichen Baukosten in den Investitionsplans des Haushaltes und die Beratung und Verabschiedung in der öffentlichen Stadtratssitzung sind die Gründe für eine Geheimhaltung zudem weggefallen, wenn sie denn bestanden hätten. Es ist eine vornehmliche Aufgabe des Stadtrates, über die Investitionen und Ausgaben bei der öffentlichen Verabschiedung eines Haushaltes zu diskutieren und in den Haushaltsreden dazu Stellung zu nehmen.“

    Hermann Mühlbauer hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Burgauer Bürgermeister erstattet.
    Hermann Mühlbauer hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Burgauer Bürgermeister erstattet. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Dass Brenner auch auf Anfrage unserer Zeitung noch nichts dazu sagen will und auf die öffentliche Sitzung des Rates im April verweist, in der es um das Thema gehen soll, könne er nicht verstehen. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats gebe der Erste Bürgermeister, nicht ein einzelnes Ratsmitglied, die Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung bekannt, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen seien. Außerdem habe die Presse ein im Gesetz verbrieftes Auskunftsrecht.

    Der Bürgermeister will wegen des laufenden Verfahrens nicht viel dazu sagen. Nur so viel: Er habe gute und überzeugende Gründe gehabt, so zu verfahren. Das Landratsamt Günzburg prüft derzeit die Beschwerde und wird unserer Zeitung noch Details zu mitteilen.

    Lesen Sie dazu:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden