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Burgau, Memmingen: So lautet das Urteil gegen den Brandstifter aus Burgau

Burgau, Memmingen

So lautet das Urteil gegen den Brandstifter aus Burgau

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    Mehrere Brände musste die Feuerwehr in einer Juninacht in der Burgauer Innenstadt löschen. Da es auch in einem Wohnhaus brannte, wurden die Bewohner über Leitern gerettet.
    Mehrere Brände musste die Feuerwehr in einer Juninacht in der Burgauer Innenstadt löschen. Da es auch in einem Wohnhaus brannte, wurden die Bewohner über Leitern gerettet. Foto: Mario Obeser (Archivbild)

    Es wurde noch einmal emotional am dritten Prozesstag der Brandserie in Burgau im Sitzungssaal 130 des Amtsgerichts Memmingen: Unter Tränen schildert eine junge Frau, wie sie in der Nacht des 18. Juni 2023 versucht hat, sich von der Wohnung im Dachgeschoss, durch den dichten Rauch den langen Gang entlang und dann hinunter durch das Treppenhaus zu tasten. Unten angekommen, stolperte sie über einen Feuerwehrschlauch, fiel einem Feuerwehrmann in die Arme, der sie vollends hinaustrug. Für etwa einen Monat hatte sie körperliche Beschwerden aufgrund der Rauchgasvergiftung, berichtet sie dem Vorsitzenden Richter Nicolai Braun auf Nachfrage. Bis heute habe sie Schlafprobleme, bekomme Panik, sobald sie Sirenen hört. 

    Das Feuer im Keller hat ein ebenfalls ehemaliger Bewohner des Mehrfamilienhauses gelegt, wie dieser am Montagvormittag durch eine Erklärung seiner Verteidiger Tino Brückner und Bernd Janich gesteht. Es ist eine überraschende Wendung im Prozess – bis dato hat der 24-jährige Angeklagte, der selbst Mitglied bei der Feuerwehr Burgau war, zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Die Schilderungen der Zeuginnen und Zeugen im Rahmen der Beweisaufnahme in der vergangenen Woche hätten dazu geführt, dass seinem Mandanten wieder einiges bewusst geworden sei, so Verteidiger Janich. Es hätte zu einem "Wiederaufflammen" des 18. Juni geführt. Der 24-Jährige sei in dieser Nacht des Storchenfestes alkoholisiert gewesen, "dazu kam, dass er eine Frustration erleben musste" und von Freunden sitzen gelassen wurde. Der Angeklagte räume die Taten vollumfänglich ein und wolle dafür gerade stehen. Die Aussagen der Geschädigten hätten ihn emotional sehr mitgenommen, er habe das nie gewollt. 

    Urteil fällt in Memmingen: Freiheitsstrafe für Brandstifter

    Vor diesem Geständnis gab ein Rechtsgespräch zwischen den beiden Verteidigern, dem Schöffengericht und dem Oberstaatsanwalt Markus Schroth. Mit dem Ergebnis, dass ein Strafrahmen für die Taten in der Storchenfest-Nacht und den beiden versuchten Taten im September 2023 erörtert wurde: Von den Beteiligten wurde eine Freiheitsstrafe im Bereich von zwei Jahren und sieben Monaten bis zu drei Jahren als sachgerecht angesehen. 

    Nach mehr als sieben Stunden Prozesstag, an dem weitere Zeugen aus den Reihen der ermittelnden Beamten gehört wurden, plädiert Staatsanwalt Schroth auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren. Die doch relativ niedrige Strafe entstehe unter anderem dadurch, dass die einzelnen Brände räumlich und zeitlich eng zusammenliegen. Schwer wiege vor allem die schwere Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das können auch die Verteidiger nicht bestreiten. Zugunsten würde dem Angeklagten jedoch kommen, dass er noch versucht habe, die Bewohner zu warnen und ihnen aus dem Haus zu helfen, er sei es außerdem gewesen, der den Notruf wählte. Die Anwälte verweisen außerdem auf die zivilrechtlichen Folgen, also die mutmaßlich hohen und noch jahrelang abzubezahlenden Schadensersatzforderungen der Geschädigten der Brandserie.

    Nach einer rund einstündigen Beratung des Schöffengerichts verkündet Vorsitzender Nicolai Braun eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die Zeit in der Untersuchungshaft seit Mitte September 2023 wird dem Schuldigen angerechnet.

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