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Burgau: Die Burgauer Eisbären sind heiß auf die Revanche gegen Germering

Burgau

Die Burgauer Eisbären sind heiß auf die Revanche gegen Germering

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    Am Sonntag um 18 Uhr steht für den ESV Burgau das letzte Heimspiel der Landesliga-Vorrunde auf dem Spielplan. Zu Gast in der Burgauer Eishalle sind dann die Germering Wanderers.

    Das Hinspiel in der oberbayerischen 41.000-Einwohnerstadt verloren die Eisbären unglücklich mit 5:6. „Wir wollen für die knappe Niederlage im Hinspiel natürlich Revanche nehmen“, gibt sich ESV-Coach Stefan Roth kämpferisch. Germering steht auf dem zweiten Platz und hat damit die Teilnahme an der Aufstiegsrunde ebenso wie der SC Reichersbeuern und der ESV Burgau geschafft.

    Wie die Aufstiegsrunde aussieht, ist noch unklar

    Aufgrund einiger coronabedingter Spielausfälle in den beiden bayerischen Landesligagruppen sah sich der Bayerische Eissport Verband (BEV) dazu gezwungen, die Vorrunde um zwei Wochen zu verlängern, um die abgesagten Partien nachzuholen.

    Wie der Modus in der Aufstiegsrunde, die am letzten Januarwochenende beginnen soll, aussehen wird, steht noch nicht fest. Ob am ursprünglich geplanten Format mit einer Einfachrunde mit den jeweils vier Tabellenbesten aus den beiden Landesligen und den anschließenden Play-Offs festgehalten wird, oder ob eine andere Variante gespielt wird, ist noch unklar. Ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, sind dann wieder die aktuellen Coronazahlen und die entsprechenden Bestimmungen.

    Zum Heimspiel der Eisbären am Sonntag gilt weiterhin die 2G-plus-Regelung. Das heißt: Alle Besucher brauchen für den Zutritt zwei Nachweise. Einen über die vollständige Impfung oder Genesung, und einen weiteren über den negativen Corona-Test. Das kann ein PCR-Test sein, der höchstens 48 Stunden alt ist, oder ein Antigen-Schnelltest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. Darüber hinaus ist beim Betreten der Eishalle und auch am Platz das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen in der Schule unterliegen und nicht eingeschulte Kinder. Seit dem 15. Dezember 2021 brauchen Geimpfte, die zusätzlich eine weitere Impfdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben (ab 14 Tage nach der Impfung und soweit nicht bundesrechtlich anders geregelt) keinen zusätzlichen Testnachweis mehr.

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