Beamte der Verkehrspolizei Günzburg kontrollierten am Montagvormittag auf der A8 Höhe Anschlussstelle Burgau einen 19-Jährigen mit seinem Anhänger-Gespann. Dabei stellten sie fest, dass der Fahrer lediglich die Fahrerlaubnis Klasse B besaß. Da allerdings die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen die erlaubten 3500 Kilogramm deutlich überstiegen, wäre die Klasse BE notwendig gewesen. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter des Gespanns wurden Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne
Burgau