Auch die Gemeinde Bubesheim positioniert sich zum Bahnprojekt Ulm–Augsburg, das vier Gleise auf dieser Strecke durch Bayerisch-Schwaben vorsieht, anstatt der bestehenden zwei Gleise. Mit der Neubaustrecke soll die Fahrzeitvorgabe von 26 Minuten zwischen Das für den Gleisbau nötige Raumordnungsverfahren umfasst 484 Ordner, die an 36 Kommunen und die Regierung von Schwaben geliefert wurden. Für die kommunalen Entscheidungsträger in Bubesheim ist klar, dass die beiden autobahnnahen Varianten orange und violett abgelehnt werden. Die Stellungnahme mit ausführlichen Begründungen dazu wurde von einer Anwaltskanzlei verfasst, die Eckpunkte dazu sammelte der Gemeinderat.
Im Regionalplan Donau-Iller verankerten Wasserschutzzonen in Gefahr?
Bürgermeister Gerhard Sobczyk verlas das komplette Dossier. Vor allem die violettfarbene Variante würde die Wasserversorgung der Gemeinde betreffen. Die auch im Regionalplan Donau-Iller verankerten Wasserschutzzonen wären beeinträchtigt, eine Kompensation an anderer Stelle nicht möglich. Enorme Auswirkungen hätte die autobahnnahe und von so vielen Nicht-Ortsansässigen favorisierte violette Variante auf die Entwicklung der Gemeinde. Schon jetzt zerschneidet die Autobahn A8 die Gemeindeflur in ein nördlich und südlich der A8, Bahngleise würden es ein zweites Mal durchschneiden.
Bereits rechtsgültige Bebauungspläne südlich der Autobahn und ein Solarpark wären betroffen. Vorhandene Bodendenkmäler könnten nicht mehr geschützt werden, die wenigen vorhandenen Bodenschätze wären beeinträchtigt, die Naherholung und das Landschaftsschutzgebiet Günzriedweiher massiv betroffen. Die orange, etwas südlicher von violett gelegene Variante beträfe ebenfalls die Wasserversorgung und würde die südliche Gemeindeflur in eine Zange zwischen A8 und Bahngleise nehmen. Kritikpunkt ist außerdem der Lärm, zumal orange und violett einen Überholbahnhof mit vier Gleisen im Süden Bubesheims vorsehen. Sobczyk sagte: "Nach den Erfahrungen mit dem Lärm der Autobahn A8 trägt der Wind zu höheren Schallwerten bei.“" Die Grenzwerte gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wären überschritten. Der Beschluss zum "Nein gegen violett und orange!" wurde einstimmig gefasst.