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Bubesheim: Bauprojekte und Grundsteuer: Was der Gemeinderat entschieden hat

Bubesheim

Bauprojekte und Grundsteuer: Was der Gemeinderat entschieden hat

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    Der Einbau von weiteren Appartements in ein Gebäude nahe der Autobahn in
Bubesheim bedarf noch der baurechtlichen Klärung.
    Der Einbau von weiteren Appartements in ein Gebäude nahe der Autobahn in Bubesheim bedarf noch der baurechtlichen Klärung. Foto: Sandra Kraus

    Das gemeindliche Einvernehmen ist ein etwas sperriger Begriff aus dem Baurecht. Es sichert die gemeindliche Planungshoheit. Das Mitwirken der Gemeinde in einem bauaufsichtlichen Verfahren ist im Baugesetzbuch vorgesehen. Doch nicht jeder eingereichte Bauantrag bekommt dieses gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Gemeinderat Bubesheim verweigerte es in seiner vergangenen Sitzung gleich zweimal – was eher ungewöhnlich ist.

    Der Bauantrag für den Einbau von neun weiteren Appartements in ein bestehendes Gebäude in der Weißenhorner Straße nahe der Autobahn A8 scheiterte am Ratstisch aufgrund von einer aus Sicht der Gemeinde nicht eindeutigen Stellplatzsituation. Da außerdem mit dem Umbau schon begonnen wurde, reagierte das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde mit einem Baustopp. Mit 10:1 Stimmen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Beim zweiten Bauantrag ist die Erschließung bisher nicht ausreichend geklärt. Der Bauherr möchte im Außenbereich südlich der A8 zwischen Weißenhorner Straße und Kötzer Straße zwei landwirtschaftliche Lagerhallen bauen und circa 60 Wohncontainer aufstellen. Die Erschließung mit Wasser und Kanal und die Kostenübernahme durch den Eigentümer muss mit einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden. Da dieser zum Zeitpunkt der Sitzung nicht vorlag, sah sich der Gemeinderat gezwungen, das gemeindliche Einverständnis abzulehnen.

    Das sind die weiteren Themen aus dem Bubesheimer Gemeinderat

    Grundsteuer: Die Gemeinde Bubesheim hat einen Großteil der Grundsteuerbescheide nach den neuen Richtlinien für 2025 schon verschickt. Die Kämmerei kann damit schon einen ersten Überblick über die zu erwartenden Einnahmen geben. Bei der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke stehen noch 22 Fälle aus, das heißt, es wurde noch kein Bescheid erstellt. Schon jetzt kann für 2025 mit Einnahmen in Höhe von 7814 Euro gerechnet werden. Die Einnahmen 2024 betrugen 9442 Euro. Bei der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute, gewerbliche und private Grundstücke kommt es auch schon ohne die hier ausstehenden 24 Fälle zu Mehreinnahmen. Waren es heuer 317.816 Euro, sind für 2025 Einnahmen in Höhe von 383.475 Euro vorgesehen. Bürgermeister Gerhard Sobczyk erklärte: „Die Hebesätze wurden bei Grundsteuer A und B unverändert auf 320 Prozentpunkten belassen. Bei einem Standardgebäude macht die Erhöhung 60 bis 70 Euro aus.“ Dritte Bürgermeisterin Simone Thoma hätte den Bürgerinnen und Bürgern gerne eine Entlastung gegeben. VG-Geschäftsstellenleiter Peter Stolz warnte: „Mit einem Hebesatz von 320 ist Bubesheim schon am unteren Ende des Landkreises. 310 Punkte muss der Hebesatz mindestens betragen, sonst sind Zuschüsse und Zuweisungen in Gefahr.“ Außerdem seien im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform auch Falschbewertungen aufgefallen, die jetzt korrigiert worden seien.

    Musikschule Kötz-Bubesheim: Die Musikschule Kötz-Bubesheim darf sich über eine Spende freuen. Der Stiftungsrat der Bürgerstiftung Bubesheim beschloss, dass die Ausschüttung 2023 in Höhe von 153 Euro als Willkommensgruß an die Musikschule geht. Bubesheim ist erst vor wenigen Monaten der Musikschule Kötz beigetreten. Die neu entstandene Musikschule Kötz-Bubesheim wird in die VG der beiden Kommunen integriert, die dazu nötige Zweckvereinbarung wurde vom Bubesheimer Gemeinderat einstimmig verabschiedet.

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