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Trinkwasser in Bibertal muss abgekocht werden
![In der Gemeinde Bibertal muss Trinkwasser abgekocht werden. In der Gemeinde Bibertal muss Trinkwasser abgekocht werden.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Seit Mittwochvormittag gilt in der Gemeinde ein Abkochgebot. Das müssen Einwohnerinnen und Einwohner jetzt beachten.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser im Gebiet der Gemeinde Bibertal seit Mittwochvormittag vorübergehend abgekocht werden. Darüber haben die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm informiert. Die Warnung ging auch über die Warnapp Nina heraus.
In den folgenden Tagen sollen weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt werden, heißt es dazu auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden dazu aufgerufen, Leitungswasser nur abgekocht zu trinken. Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee und Tee, Waschen von Obst, Gemüse und Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten. Auch zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
In Bibertal muss das Trinkwasser abgekocht werden
Trinkwasserspender an der Wasserleitung müssen abgeschaltet werden. Wer nicht abkochen will, sollte abgepacktes Wasser verwenden. Für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden. Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper. Abkochen ist ansonsten nicht notwendig für Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine. (AZ)
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