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Bibertal: In Bibertal ist das Trinkwassernetz auf einem guten Weg

Bibertal

In Bibertal ist das Trinkwassernetz auf einem guten Weg

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    Die Desinfektion des Trinkwassers in Bibertal zeigt erste Erfolge. Das desinfizierte Wasser ist an den installierten Messpunkten nachweisbar. In Silheim wird das Trinkwasser in diesem Container mit Chlordioxid desinfiziert.
    Die Desinfektion des Trinkwassers in Bibertal zeigt erste Erfolge. Das desinfizierte Wasser ist an den installierten Messpunkten nachweisbar. In Silheim wird das Trinkwasser in diesem Container mit Chlordioxid desinfiziert. Foto: Sandra Kraus

    Ende März wurde der Vertrag unterschrieben, mit dem die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) Netze den Betrieb des Trinkwassernetzes Bibertal übernommen haben. Man stelle sich einer herausfordernden Lage, ist bei den SWU in den sozialen Medien zu lesen, die Anwohnerinnen und Anwohner Bibertals kämpften bereits seit Monaten mit verunreinigtem Wasser aus der Leitung. Kurz vor Weihnachten erließ das Gesundheitsamt Günzburg ein Abkochgebot, das immer noch gilt, und verpflichtete die Gemeinde zur Ausgabe von kostenlosem Flaschenwasser.

    In der Gemeinderatssitzung berichteten Vertreter der SWU Netze über den aktuellen Stand. In einer ersten Maßnahme wurden Desinfektionsanlagen gebaut und in Betrieb genommen. Abteilungsleiter Infrastrukturservice Martin Engels sagte: „Das Chlor ist jetzt überall im Wassernetz bei den Kunden angekommen. Diese Woche haben wir zum ersten Mal stabile Werte.“ Zwei Chlordioxidanlagen und drei Orte, an denen das Wasser mit Chlorbleichlauge desinfiziert wird, sind in Betrieb. Dabei muss der Maximalwert an Desinfektionsmittel eingehalten werden, den die Trinkwasserverordnung vorgibt. Gleichzeitig auch der Minimalwert, der vom Gesundheitsamt festgelegt wird und mit dem eine Gefährdung der Bürger durch verunreinigtes

    Das Abkochgebot für Bibertal könnte bald fallen

    Die fünf Desinfektionsanlagen und die 14 Messpunkte, an denen Chlorsonden dessen Konzentration messen, übermitteln sämtliche Daten an die Netzleitstelle in Ulm. Engels: „Seit 26. April sind wir so weit, dass wir aufgrund der gemessenen Werte mit dem Gesundheitsamt sprechen können, weil das desinfizierte Wasser überall in der richtigen Konzentration gemessen wurde. In einem ersten Schritt könnte dann das Abkochgebot fallen.“ Ein Ende der Desinfektion des Wassers ist nicht in Sicht. SWU-Fachgebietsleiter Trinkwasserqualität Sascha Bauer erklärte: „Es gibt Gefahrenpunkte für einen mikrobiologischen Eintrag. Mit Wasserproben gibt es immer einen mindestens dreitätigen Verzug, falls es zu einer Verunreinigung kommt. Die Auswertung im Labor dauert einfach.“ Die Desinfektion des Trinkwassers bringe die nötige Sicherheit und sei vom Gesundheitsamt angeordnet.

    In einem zweiten Schritt wird jetzt die Hydraulik des Trinkwassernetzes von der SWU Netze untersucht. 60 Druckmessdosen wurden in den Gemeindeteilen verbaut. Sie werden wichtige Daten liefern, wenn in den nächsten Tagen an zwölf Hydranten Wasser entnommen wird, um die Auswirkungen auf die Wasserdrücke zu sehen. Engels sagte: „Bei ersten Messungen wurden extreme Druckschwankungen festgestellt. Uns interessiert der Fließdruck und nicht der Ruhedruck.“ Die 40 Meter Höhenunterschied in Bibertal kosten vier bar Druck, da stelle sich die Frage, ob man den Bürgern 1,5 bar Wasserdruck zumute. In den Tallagen gebe es eher weniger Probleme. Eine Druckerhöhungsanlage gibt es im Moment in Anhofen, eventuell muss in Kissendorf nachgerüstet werden. Erst wenn die Hydraulik passe, sei ein Rückbau der Desinfektion denkbar, so Engels.

    Der Wasserpreis wurde rückwirkend zum 1. Januar 2021 angehoben

    Wasserpreis: In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde der Wasserpreis rückwirkend zum 1. Januar 2021 deutlich angehoben von 1,32 Euro auf 2,87 Euro. Seither erreichten Bürgermeister Roman Gepperth viele Nachfragen. Deshalb erklärte er: „Wir rechnen mit 1,3 Millionen Instandsetzungskosten für das Trinkwasser. 400.000 Euro sind für die Druckerhöhungsanlage Kissendorf geplant, 300.000 Euro für die Sanierung in Anhofen, 300.000 Euro werden die Dienstleistungen der SWU Netze kosten und 300.000 fließen in verschiedene Posten wie Arbeitsschutz, Fahrzeug, Laboruntersuchungen. An der Summe von 1,3 Millionen Euro ist nicht zu rütteln. Ebenso muss dieser Betrag in voller Höhe in die Wasser-Kalkulation eingehen. Wir als Gemeinde haben nur die Wahl zwischen Grundgebühren höher und Wassergebühren tendenziell niedriger oder Grundgebühr niedriger und Wassergebühr tendenziell höher.“

    Die SPD-Fraktion hatte sich anderes überlegt und zur Sitzung einen Antrag im Rathaus eingereicht. Demnach sollte der Wasserpreis für das Jahr 2021 nicht nachträglich erhöht werden, in den Folgejahren um jeweils 35 Prozent steigen. Also 2021 1,32 Euro pro Kubikmeter Wasser, 2022 1,78 Euro, 2023 2,40 Euro und 2024 3,24 Euro. Härtefälle durch die Nachforderung sollten so vermieden werden. Womit die

    Die alte Eiche in Bühl muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden

    Eiche: Eigentlich sollte die Eiche an der Bürgermeister-Fischer-Straße in Bühl erhalten bleiben und im Bebauungsplan, der für das Areal gerade aufgestellt wird, eine feste Größe sein. Jetzt wurde festgestellt, dass die Eiche ein Risiko darstelle und zügig gefällt werden müsse. Der vorgenommene Rückschnitt konnte sie nicht mehr retten. Vor der Baumaßnahme einen Ersatzbaum zu pflanzen, mache wenig Sinn, so der Tenor im Gemeinderat. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werde der Standort des Ersatzbaums festgelegt und die Baumart. Das geplante Bauvorhaben des Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf dessen Grundstück die Eiche steht, erhielt das einstimmige gemeindliche Einvernehmen.

    Schwarzbau: In Silheim wurde im März 2019 ein Einfamilienhaus am Postweg unmittelbar neben dem Osterbach genehmigt. Im Herbst 2019 wurde ein Antrag auf einen Anbau eingereicht, der abgelehnt wurde, da der Anbau außerhalb der Einbeziehungssatzung lag, die den Bau des Einfamilienhauses überhaupt ermöglicht hatte. Im Januar 2022 fiel bei einer Ortsbegehung durch das Landratsamt auf, dass der Anbau mit einer Grundfläche von knapp 50 Quadratmetern nun doch errichtet, allerdings noch nicht komplett fertiggestellt war. Nachdem das Landratsamt sich im Vorfeld aus ortsplanerischer Sicht schon gegen die

    Mit 9:6 Stimmen entschied sich der Gemeinderat jedoch dafür, den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung zu erweitern und den Schwarzbau zu legalisieren. Vor allem Frank Otte (SPD) hatte sich dagegen ausgesprochen: „Welches Signal senden wir damit an künftige Bauherren? Macht mal und dann genehmigen wir?“ Hubert Wolf (FW) pflichtete ihm bei: „Wenn wir das genehmigen, brauchen wir niemand mehr etwas verbieten.“ Adolf Polzer (

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