Eine rege Diskussion entspann sich in der Gemeinderatssitzung Bibertal über die Neufassung der Hundesteuersatzung. Und wie viel teurer sollte der Steuersatz werden, nachdem 40 Euro für den ersten Hund und jeweils 50 Euro für den zweiten und alle weiteren Hunde tatsächlich 20 Jahre gegolten hatten? Wie sollten Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, also mit der Eigenschaft Kampfhund, berücksichtigt werden? Sollten ausgebildete ASP-Kadaversuchhunde, die an der Afrikanischen Schweinepest verendet Wildschweine aufspüren können, wie Rettungshunde von der Steuerpflicht befreit werden?
Bibertal