Bei der Polizei Günzburg ging am Mitttwochvormittag die Mitteilung über einen Mann ein, der im Ortsteil Silheim Handwerkerdienstleistungen an der Haustüre anbiete. Im Rahmen einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 28-Jährige keine Reisegewerbekarte vorweisen konnte. Für diese Ordnungswidrigkeit nach der Gewerbeordnung ordnete das zuständige Landratsamt
Bibertal