Bei der Polizei Günzburg ging am Mitttwochvormittag die Mitteilung über einen Mann ein, der im Ortsteil Silheim Handwerkerdienstleistungen an der Haustüre anbiete. Im Rahmen einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 28-Jährige keine Reisegewerbekarte vorweisen konnte. Für diese Ordnungswidrigkeit nach der Gewerbeordnung ordnete das zuständige Landratsamt Günzburg noch vor Ort die Erhebung einer Sicherheitsleistung an. Im Rahmen der weiteren Überprüfung stellte sich zusätzlich heraus, dass der Kleintransporter des Mannes aktuell nicht versichert ist. Diesbezüglich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sowohl gegen den Fahrer, als auch gegen den Halter des Fahrzeugs eingeleitet, sowie die Weiterfahrt unterbunden. (AZ)
Bibertal