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Amtsgericht Günzburg: Verhandlung in Günzburg: Mehr als 70.000 Euro Schaden durch Sozialbetrug

Amtsgericht Günzburg

Verhandlung in Günzburg: Mehr als 70.000 Euro Schaden durch Sozialbetrug

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    Das Amtsgericht in Günzburg.
    Das Amtsgericht in Günzburg. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Die Folgen sind immens: In der Bundesrepublik entstehen durch Sozialbetrug Milliardenschäden für Renten- und Krankenkassen. Vor allem durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Scheinselbständige und durch Schwarzarbeit. Vor dem Günzburger Amtsgericht musste sich jetzt ein 54-Jähriger verantworten, der über Jahre hinweg einen Silozug für ein Transportunternehmen fuhr, aber ohne als Arbeitnehmer angemeldet zu sein. Das Verfahren gegen den Mann wurde gegen eine Geldauflage eingestellt, sein ehemaliger Chef bereits in einer anderen Gerichtsentscheidung verurteilt.

    Es handelte sich um ein „illegales Beschäftigungsverhältnis“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Bereits seit elf Jahren bis 2015 hatte der 54-Jährige für die Transport-Firma im nördlichen Landkreis Günzburg als Kraftfahrer gearbeitet. Aber nicht etwa als Selbstständiger, wie er und das Unternehmen vereinbart hatten, sondern als abhängig Beschäftigter, so die Anklage. Denn die Tätigkeit wies weder einen Kapitaleinsatz noch ein unternehmerisches Risiko auf.

    Rechtsgespräch zwischen Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger

    Stattdessen wurden die für solche Beschäftigungsverhältnisse üblichen Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt, je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem angestellten Fahrer. Diese Beiträge summierten sich für 68 solcher Fälle auf knapp 71.000 Euro. Über einen Bekannten sei ihm die Aushilfsstelle bei dem Transportunternehmen vermittelt worden, sagte der Angeklagte, der selbst ein Kleingewerbe betreibt. Dann habe er die Fahrtätigkeit um sein Geschäft herum gebaut: „So ist das Ganze entstanden.“ Die für den Job als Silofahrer erforderlichen Zusatzqualifikationen habe er selbst bezahlt. Außerdem sei er privat krankenversichert gewesen.

    Bevor alle angeklagten Fälle in einer aufwendigen Beweisaufnahme behandelt wurden, kam es zum Rechtsgespräch zwischen Richterin Jessica Huk, der Staatsanwältin und Verteidiger Michael Bolter (Neuburg/Donau). Auf dem Gerichtsflur informierte der Anwalt seinen Mandanten, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in vierstelliger Höhe in Betracht komme. Der Mann willigte ein.

    Grundsätzlich sind auch bis zu zehn Jahre Haft möglich

    Nach einer guten halben Stunde endete die Verhandlung mit der vorläufigen Einstellung. Der 54-Jährige muss 2000 Euro an den Katholischen Verband für Soziale Dienste in Günzburg zahlen. Dieser Beschluss kam zustande, da ein Teil der angeklagten Fälle verjährt sei, so Richterin Huk auf Nachfrage und die Restschadenssumme nur noch bei etwa 13.000 Euro liege. Für Sozialversicherungsbetrug kann der Strafrahmen je nach Schwere des Delikts von einer Geldstrafe bis zu zehn Jahren Haft liegen.

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