Für Kunden und Kundinnen von Sparkassen und Volksbanken mit Riester-Altersvorsorge lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 290/22). Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Bayern dürften Hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein. Die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg hatten mehrere Verfahren zu solchen
Altersvorsorge