Auch an öffentlichen Straßen, die nur dem Fußgänger oder dem Fußgänger- und Radverkehr dienen, können Anlieger jetzt zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtet werden. Nach einem entsprechenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat der Bayerische Gemeindetag darüber informiert, dass der Passus mit der Übertragung der Winterdienstpflichten geändert worden ist. Die Marktgemeinde Waldstetten hat darauf reagiert und die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter auf Basis des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes erlassen. Aktuell existiert in der Marktgemeinde keine gültige Fassung einer Straßenreinigungsverordnung mehr.
Waldstetten