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Verkehr: Halteverbot an der Raiffeisenstraße

Verkehr

Halteverbot an der Raiffeisenstraße

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    Mit mehreren Wünschen und Vorschlägen von Bürgern hat sich der Bauausschuss der Gemeinde Kötz in seiner jüngsten Sitzung befasst. Einstimmig abgelehnt worden ist dabei die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich von Gartenstraße und Eggentalstraße in Kleinkötz. In einem anderen Fall kommt die Gemeinde dem Vorschlag einer Bürgerin nach.

    An der Kreuzung Eggentalstraße/Gartenstraße gilt die Regel rechts vor links. Also haben Verkehrsteilnehmer, die von der Gartenstraße in die Eggentalstraße fahren wollen, Vorfahrt. Allerdings, so hieß es, werde die Regel nicht immer beachtet. Dennoch hat der Bauausschuss einstimmig den Wunsch nach einem Verkehrsspiegel abgelehnt. „Man muss halt langsam fahren“, sagte Bürgermeister Ernst Walter der Günzburger Zeitung.

    Einen anderen Vorschlag von Bürgerseite hat der Ausschuss hingegen aufgegriffen. An der Kleinkötzer Raiffeisenstraße soll auf Höhe der Hausnummern 4a und 4b ein Halteverbot angeordnet werden. Die Grundstückseigentümerin habe wegen parkender Fahrzeuge teilweise nicht mehr aus ihrem Grundstück herausfahren können, heißt es in der Sitzungsunterlage. Das

    Die Verwaltung hatte dem Bauausschuss vorgeschlagen, den Antrag für ein Halteverbot abzulehnen und im Amtsblatt der Gemeinde auf die Situation aufmerksam zu machen und so die parkenden Autofahrer um Rücksicht zu bitten. Die Mitglieder des Bauausschusses haben jedoch einstimmig beschlossen, hier nicht auf Appelle zu setzen, sondern ein Halteverbot zu erlassen und die entsprechenden Verkehrsschilder anbringen zu lassen.

    Über eine Ersatzpflanzung mit Hainbuchen an der Ichenhauser Straße in Großkötz hat sich eine Anliegerin beschwert, deren Garten an die Ichenhauser Straße angrenzt. Sie habe schon Schäden am Haus gehabt durch Sämlinge eines Ahorns, der auch auf dem Grünstreifen steht und halte auch die

    Hainbuchen seien ein guter Ersatz für die aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällten Bäume an der Ichenhauser Straße, und sie seien pflegeleicht und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit geeignet, hieß es im Bauausschuss. In den Unterlagen hatten die Ausschussmitglieder auch Auszüge aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 2018, in dem es um Rücksichtnahme und mögliche Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken durch Hainbuchen entlang öffentlicher Verkehrsflächen ging.

    Dieses Urteil beziehe sich nicht auf den konkreten Fall, sagte Bürgermeister Ernst Walter auf Anfrage der Günzburger Zeitung. Die Bürgerin hatte außerdem bemängelt, dass die Hainbuchen zu hoch und auch auf ihre Nachfrage hin nicht zurückgeschnitten worden seien. Das soll aber im Herbst vom Bauhof erledigt werden, sagte der Kötzer Bürgermeister der Günzburger Zeitung.

    Einhellig zugestimmt hat der Bauausschuss dem Tekturantrag für den schon Ende 2018 genehmigten Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Kleinkötzer Schlossstraße. Anstelle der ursprünglich im Erdgeschoss geplanten Werkstatt sollen jetzt im Erdgeschoss zwei Wohnungen und im Keller eine weitere Wohnung gebaut werden. Bei dann insgesamt sieben Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus sind 14 Stellplätze notwendig, von denen der Bauherr drei in vorhandenen Garagen und elf vor dem Neubau nachgewiesen hat.

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