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Thannhausen: Urteil gegen Leitenmaier aufgehoben

Thannhausen

Urteil gegen Leitenmaier aufgehoben

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    Das Landgericht Augsburg verurteilte im Sommer 2016 den Bauunternehmer Leitenmaier. Das Urteil wurde nun aufgehoben.
    Das Landgericht Augsburg verurteilte im Sommer 2016 den Bauunternehmer Leitenmaier. Das Urteil wurde nun aufgehoben. Foto: Bernhard Weizenegger

    Das vom Landgericht Augsburg im Sommer 2016 verhängte Urteil gegen den Thannhauser Bauunternehmer Peter Leitenmaier wurde, wie jetzt bekannt wurde, bereits im Sommer dieses Jahres vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Damals verhängte die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg um Richter Wolfgang Natale eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, weil sie es als erwiesen ansah, dass der Unternehmer die Sozialkassen geprellt habe. Eine andere Strafkammer des Augsburger Landgerichts muss den Fall nun erneut verhandeln.

    Für Leitenmaier, der auch um seinen Ruf kämpft, ist das ein wichtiger Etappensieg. Vehement wehrte sich der bis dato unbescholtene Bauunternehmer im Verlauf des Prozesses dagegen, im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe für sich auszuhandeln. Auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs reagierte er mit Erleichterung, jedoch wolle er sich erst dann zu den Umständen des Falles in der Öffentlichkeit äußern, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, teilt er unserer Zeitung mit.

    Sein Rechtsanwalt Florian Engert von der Kanzlei Willi und Janocha sieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens positiv entgegen. Wenn es erneut zu einer Verurteilung kommen sollte, dann sei die zu erwartende Strafe „weit unter dem, was jetzt verhängt wurde“, prophezeit er. Abgesehen davon sehe er „jede Menge rechtliche Probleme“ die einer erneuten Verurteilung im Wege stünden. Er habe „noch einige Pfeile im Köcher“, sagt Engert und deutet eine Überprüfung des infrage kommenden Strafgesetzparagrafen 266 a durch das Bundesverfassungsgericht an. Wann das Verfahren in Augsburg erneut aufgerollt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. In diesem Jahr sicher nicht mehr, heißt es auch vonseiten des Augsburger Landgerichts. rbod

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