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Strengere Corona-Regeln im Landkreis

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Strengere Corona-Regeln im Landkreis

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    Da der Kreis Günzburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 35 überschritten hat, gelten ab Mittwoch, 17. März, wieder strengere Regeln. Demnach ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Die dazu gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben hier außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten als je ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Die nächste Verschärfung würde bei einem länger über 50 liegenden Wert greifen. Wird der Inzidenzwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unterschritten, gelten wieder lockere Kontaktregelungen, erklärt das Landratsamt Günzburg.

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