Günzburg/Memmingen Wenn ein Verurteilter sein Urteil anfechtet, hofft er in der Regel darauf, in nächster Instanz zumindest eine mildere Strafe zu bekommen. Es kann aber auch noch dicker kommen. Das musste jetzt ein Günzburger feststellen, der im Februar am Amtsgericht unter anderem wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der 49-Jährige hatte im Juni 2018 auf der Augsburger Straße in Günzburg ein vorausfahrendes Fahrzeug mehrfach durch viel zu nahes Auffahren zu schnellerem Fahren und nach dem Abbiegen in den Stadtbach zum Anhalten genötigt.
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