Die Vereinbarung soll den Unterhalt der künftigen Gemeindeverbindungs- und Ortsstraße auf Günzburger Flur regeln. Der Vertrag sieht vor, dass Leipheim sich an den Unterhalts- und Instandsetzungskosten, die Günzburg durch die Abstufung entstehen, zehn Jahre lang beteiligt. Dabei geht es um den B 10-Abschnitt im
Günzburg