Nach momentaner Rechtslage ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und Speiselokalen untersagt. Nur in Festzelten und getränkegeprägten Einraum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern darf gequalmt werden. In größeren Wirtschaften muss ein separater Raucherraum eingerichtet werden.
Günzburg