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Prozess in Memmingen: Mordversuch in Dürrlauingen endet mit Freispruch

Prozess in Memmingen

Mordversuch in Dürrlauingen endet mit Freispruch

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    Nahe der alten Kläranlage von Dürrlauingen ereignete sich am 2. Juni 2019 ein Mordversuch. Hier griff ein 18-Jähriger einen 15 Jahre alten Bekannten hinterrücks mit einem Messer an. Das es so war, ist erwiesen. Jetzt muss der Täter für längere Zeit in die Psychiatrie.
    Nahe der alten Kläranlage von Dürrlauingen ereignete sich am 2. Juni 2019 ein Mordversuch. Hier griff ein 18-Jähriger einen 15 Jahre alten Bekannten hinterrücks mit einem Messer an. Das es so war, ist erwiesen. Jetzt muss der Täter für längere Zeit in die Psychiatrie. Foto: Bernhard Weizenegger

    Still, fast teilnahmslos sitzt er da. Zwischendurch blickt er blinzelnd zum Richtertisch, um dann wieder mit leicht geöffnetem Mund ins Leere zu starren. Es scheint wie ein Hinweis darauf, was das Gericht am Ende dieses fünften und letzten Verhandlungstages feststellt: Dass da ein junger Mann auf der Anklagebank sitzt, der für seine Tat nicht verantwortlich gemacht werden kann. Er hat einen Mordversuch begangen, muss aber nicht ins Gefängnis.

    In fünf Verhandlungstagen konnte die Große Jugendkammer des Landgerichts Memmingen den Ablauf der Tat genau rekonstruieren, die sich am 2. Juni 2019 in Dürrlauingen abgespielt hat. Wie der Täter und sein Opfer sich zufällig nahe der alten Kläranlage trafen. Wie sie sich unterhielten, eine Zigarette rauchten. Wie der 18-Jährige dann dem drei Jahre Jüngeren ein Küchenmesser in den Nacken stieß, als der ihm den Rücken zudrehte. Wie er dann „War nur ein Spaß“ sagte und mit dem Fahrrad davonfuhr, während der Verletzte in Richtung St. Nikolaus-Heim lief, den Notruf wählte und versuchte, ein Auto anzuhalten.

    Messerattacke in Dürrlauingen: Täter erinnert sich nicht

    Die Umstände der Tat im Umfeld des Förderungswerks Dürrlauingen, wo Täter und Opfer in unterschiedlichen Wohngruppen lebten, sind klar. Alles wurde fein säuberlich von Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt. Nur die Frage nach dem Warum bleibt offen. Auch am letzten Verhandlungstag bleibt der Angeklagte dabei: Er könne sich an die Tat nicht erinnern, über einen Zeitraum von mehreren Stunden sei alles weg. Folge eines Traumas, das nicht nur ein Opfer, sondern auch ein Täter nach der Tat davontragen kann? So stellt es Verteidigerin Anja Mack dar und betont: „Mir wäre es auch lieber gewesen, ich hätte das hier mit Hilfe meines Mandanten aufklären können.“

    Dass er sich wirklich nicht erinnern kann, schließt Dr. Marc Allroggen nicht aus. Dass er lügt, aber auch nicht. Der Psychiater hatte in dem Prozess eine zentrale Rolle: Er sollte als Sachverständiger einschätzen, inwieweit der 18-Jährige für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Denn er hat eine lange Vorgeschichte psychischer Erkrankungen.

    Nahe dem alten Klärwerk von Dürrlauingen ereignete sich die Tat. Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich dort zufällig getroffen. Als der 15-Jährige ihm den Rücken zudrehte, stach der 18-Jährige mit einem mitgebrachten Messer in dessen Nacken.
    Nahe dem alten Klärwerk von Dürrlauingen ereignete sich die Tat. Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich dort zufällig getroffen. Als der 15-Jährige ihm den Rücken zudrehte, stach der 18-Jährige mit einem mitgebrachten Messer in dessen Nacken. Foto: Bernhard Weizenegger

    Angeklagter zeigt seit längerem psychotische Züge

    Einer spät diagnostizierten Autismusspektrumsstörung, die ihm vor allem soziale Kontakte erschwert, folgten ab 2017 eine depressive Entwicklung und erste Hinweise auf psychotische Symptome. Im Josefinum in Augsburg wurde der gebürtige Ostallgäuer mit diversen Medikamenten behandelt, bevor er ins Nikolaus-Heim nach Dürrlauingen kam. Zu dem Zeitpunkt hatte der Angeklagte wiederholt über Stimmen berichtet, die ihn zu Gewalt gegen sich selbst und auch gegen andere aufgefordert hatten. Er hatte bereits einen Suizidversuch hinter sich. Dem sei man in Dürrlauingen aber nicht nachgegangen, sagt der Experte für forensische Jugendpsychiatrie. „Das kann ich nicht verstehen“, betont Allroggen. Im Zeugenstand hatte zuvor der behandelnde Psychologe vom

    An der Tatwaffe kleben noch die Blutspuren: Dieses 30 Zentimeter lange 
Küchenmesser ist wichtiges Beweismittel im Landgerichts-Prozess gegen einen 
18-Jährigen wegen Mordversuchs in Dürrlauingen.

Foto: Wolfgang Kahler
 
 
Wolfgang Kahler
Tel. 0170/4814763 mobil
 
 
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    An der Tatwaffe kleben noch die Blutspuren: Dieses 30 Zentimeter lange Küchenmesser ist wichtiges Beweismittel im Landgerichts-Prozess gegen einen 18-Jährigen wegen Mordversuchs in Dürrlauingen. Foto: Wolfgang Kahler Wolfgang Kahler Tel. 0170/4814763 mobil ? Foto: Wolfgang Kahler

    Dass die inneren Stimmen dennoch da waren, vermutlich auch am Tattag, davon geht der Sachverständige von der Uniklinik Ulm aber aus. Wahrscheinlich, so Allroggen, seien sie Folge der Depression. Juristisch bedeutet das mindestens eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Auch sagt der Mediziner klar: „Ich halte ihn weiter für gefährlich. Er muss dringend behandelt werden.“ Denn die Aggressionen des jungen Mannes hätten sich in der Forensik in Regensburg, wo er seit einem halben Jahr untergebracht ist, noch verschlimmert. Unter anderem hatte er Personal angegriffen und war zeitweise in einer Isolationszelle.

    Mordversuch: Ist der Täter von Dürrlauingen schuldfähig?

    Dass der Angeklagte nicht ins Gefängnis gehört, sondern in die Psychiatrie, darüber sind sich alle einig. Es geht allein um die Frage: Ist er nicht doch zumindest zum Teil verantwortlich zu machen für seine Tat? Staatsanwalt Thomas Hörmann bejaht das und fordert eine Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, deren Restzeit der Angeklagte nach einer Therapie noch absitzen müsste. Trotz seiner Störung sei immer noch zumindest teilweise in der Lage gewesen, so Hörmann, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Das hatte auch der Sachverständige für wahrscheinlich gehalten. Ausschließen konnte aber auch Allroggen nicht, dass die Stimmen im Kopf des 18-Jährigen an jedem Tag erstmals komplett die Oberhand gewannen und er die Aggression nicht kontrollieren konnte.

    Hier setzt auch Verteidigerin Mack an. Wenn der komplette Kontrollverlust aufgrund der Krankheit nicht ausgeschlossen werden könne, müsse im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden. Dem folgte die Kammer mit dem Freispruch, ordnete aber den Verbleib in der Psychiatrie an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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