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Prozess in Memmingen: Hunde in Günzburg vergiftet: Frau klagt auf Schadensersatz

Prozess in Memmingen

Hunde in Günzburg vergiftet: Frau klagt auf Schadensersatz

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    Die beiden Labradore einer Frau sind gestorben: Die Hunde hatten in Günzburg vergiftete Köder gefressen. Nun fordert die Frau Schadensersatz.
    Die beiden Labradore einer Frau sind gestorben: Die Hunde hatten in Günzburg vergiftete Köder gefressen. Nun fordert die Frau Schadensersatz. Foto: Symbolfoto: Ulrich Wagner

    Seit mehreren Jahren hat Juliane S. (Name geändert) Stress mit Waidmännern. Das hat mehrere Gründe. Vor sechs Jahren waren die beiden Labradore der Frau gestorben: Die Hunde hatten vergiftete Köder gefressen. Die könnten nur von einem Jäger ausgelegt worden sein, vermutete S. und erstattete Anzeige. Zum nächsten Vorfall kam es 2018: Eine Treibjagd in der Nähe des Wohnhauses stufte die Günzburgerin als gefährlich ein und legte sich erneut mit den Waidmännern an. Der Streit um Schadensersatz für die verendeten Vierbeiner und wegen Unterlassung der Jagd soll nun vom Memminger Landgericht entschieden werden.

    Das Ermittlungsverfahren wegen der Giftköder wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Damit gab sich Juliane S. nicht zufrieden. Sie verklagte mit Unterstützung ihres Anwalts Reinhard Metzger (Thannhausen) den vermeintlichen Giftleger und verlangt 7000 Euro Schadensersatz. Da ein Gütetermin nicht erfolgt war, fragte Richter Alexander Baiker, ob die Parteien ihre Positionen noch einmal überdacht hätten, ob das „Kriegsbeil“ zu begraben wäre, wie er es ausdrückte. Dem war freilich nicht so.

    Günzburger Klägerin vermisst einen wichtigen Zeugen

    Die Klägerin bemängelte, dass ein ihrer Ansicht nach wichtiger Zeuge nicht geladen worden sei, der über die Situation an dem Luderplatz hätte Auskunft geben können. Dort werden meist tote Wildtiere oder Innereien als Lockmittel abgelegt. Dort sei aber mindestens der Kadaver eines Wildschweins dabei gewesen, das nicht durch einen Schuss zu Tode gekommen sei. Für die Klägerin ein Anhaltspunkt, dass das Schwein an einem vergifteten Köder gestorben sein könnte. Er könne selbst in solche Ermittlungen nicht eingreifen, erklärte der Richter und etwa Fingerabdrücke nehmen. Er stufte die Beweisführung der Klägerseite für die Verantwortung am Tod der Hunde als schwer ein.

    Der Ehemann der Klägerin beschrieb als Zeuge die Situation am Luderplatz, als 2013 der erste Hund dort Giftköder aufgenommen hatte und eine Viertelstunde später mit Schaum am Maul zusammengebrochen war. Bei der Ankunft an einer Tierklinik war der Labrador bereits tot. Nur zwei Jahre danach sei der zweite Hund mit ähnlichen Symptomen gestorben.

    Kurz danach habe ein anonymer Anrufer gegenüber dem Ehemann einen Jäger als Ausleger der Giftköder genannt. Die Klägerin hatte Erbrochenes des zweiten Hundes eingesammelt und einem toxikologisches Institut nach München zur Untersuchung gebracht.

    Mit dem verbotenen Pflanzenschutzmittel E605 wurden in Günzburg zwei Hunde vergiftet

    Das Ergebnis der Analyse war erschreckend: In dem Erbrochenen wurden Rückstände des heute verbotenen Pflanzenschutzmittels E605 und eines weiteren Kontaktgiftes gefunden. Nach weiteren Recherchen der Eheleute sei eines Tages der vom anonymen Anrufer benannte Jagdpächter bei ihnen aufgetaucht und habe sie dazu aufgefordert, ihre Nachforschungen einzustellen. Darauf folgte schließlich die ergebnislose Anzeige der Klägerin bei der Polizei.

    Drei Jahre später kam es zum nächsten Vorfall: Am 22. Dezember 2018 wurde im Waldstück nördlich der Donau eine Treibjagd der Günzburger Jungjäger veranstaltet. „Sie ging direkt am Haus vorbei“, mischte sich die Klägerin ein. Sie habe einen der Jäger oder Treiber angesprochen und darum gebeten, einen Sicherheitsabstand zu ihrem Grundstück einzuhalten. Am Haus sei nur ein Treiber ohne Waffe gewesen und kein Schütze, erklärte der beklagte Jagdpächter, Jäger seien zwischen 180 und 200 Meter entfernt gestanden.

    Bei Treibjagd in Günzburg werden 17 Hasen erlegt

    Bei der Treibjagd wurden unter anderem, wie in einem Jahresbericht des Kreisjagdverbandes aufgeführt, 17 Hasen erlegt. Was den Ehemann überraschte, da er erst in der Presse gelesen habe, dass Hasen aussterben würden. Teilnehmer und der Leiter der Treibjagd sagten als Zeugen aus, dass dort alles korrekt abgelaufen sei und ausreichender Abstand eingehalten worden sei. Auf einem Luftbild ließ sich Richter Baiker die Positionen von Jägern und Treibern beschreiben, allerdings ergaben sich dabei Unklarheiten.

    Die Kläger waren der Auffassung, dass der Wald an dem Tag voll mit Menschen gewesen sei. Immerhin waren an der Treibjagd circa 20 Jäger beteiligt, teils aus dem Landkreis, aber auch bis aus München. Unterschiedliche Aussagen betrafen die am Jagdgebiet vorbei laufende Straße. Die Klägerin war überzeugt, dass sie nicht abgesperrt gewesen sei, der Jagdleiter dagegen betonte, sie sei mindestens mit einem Schild gesperrt gewesen.

    Eine Bewertung, ob die Klage wegen Schadensersatz und Unterlassung Aussichten auf Erfolg hat, wollte Richter Baiker in der Verhandlung nicht abgeben, sondern machte dazu lediglich die Bemerkung: „Einiges hat sich bestätigt.“ Noch blieb offen, ob der von der Klägerseite benannte Zeuge zu einem weiteren Termin geladen wird oder ob der Richter wohl nach Ostern eine Entscheidung verkündet.

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