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Prozess in Memmingen: Blutige Messerattacke in Asylunterkunft am Günzburger Bahnhof

Prozess in Memmingen

Blutige Messerattacke in Asylunterkunft am Günzburger Bahnhof

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    In dieser Asylbewerberunterkunft am Bahnhof in Günzburg kam es im Dezember vergangenen Jahres zu einem Messerangriff.
    In dieser Asylbewerberunterkunft am Bahnhof in Günzburg kam es im Dezember vergangenen Jahres zu einem Messerangriff. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die beiden jungen Männer kannten sich seit mehreren Monaten, sie lebten gemeinsam in einem Doppelzimmer in einer Asylunterkunft am Günzburger Bahnhof. Einer von ihnen ist ein 18-jähriger Somalier, der andere ist Afghane, 19 Jahre alt. Sie waren Freunde, gingen gemeinsam einkaufen, kochten gemeinsam. Doch mit der Freundschaft war es spätestens Anfang Dezember 2019 vorbei. Ein nächtliches Telefongespräch soll der Auslöser für eine Messerattacke gewesen sein, die seit Dienstag am Landgericht Memmingen verhandelt wird. Der Somalier steht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Es geht um ein großes Messer und ein ungewöhnliches Verteidigungsgerät.

    Was tatsächlich in der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember 2019 geschehen ist, ist nach dem ersten Verhandlungstag unklar. Zu weit gehen die Aussagen der beiden jungen Männer auseinander. Der Afghane, der seit zweieinhalb Jahren in Deutschland lebt, sagte aus, dass er abends vom Fußballspielen kam, etwas aß, duschte und wegen der Schule am nächsten Tag gegen 23 Uhr ins Bett gehen wollte. Doch mit der Ruhe sei es bald vorbei gewesen, und zwar als sein Mitbewohner, der 18-jährige Somalier, kam und wenig später auf dem Bett telefonierte.

    Zwei Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Günzburg streiten wegen eines Telefongesprächs

    Seine mehrfachen Bitten, das Gespräch zu beenden, seien ignoriert worden. Als er aufgestanden sei und das Licht angemacht habe, eskalierte der Streit. Der Somalier soll ihn so heftig geschubst haben, dass er zu Boden stürzte. Dort habe der Angeklagte mehrfach mit den Fäusten auf ihn eingeschlagen. Als sich der sportliche Afghane – er geht seit mehreren Monaten ins Fitnessstudio und ist im Kickbox-Training – befreien konnte, habe der Somalier ein auf dem Boden liegendes Brotmesser genommen und sei auf ihn losgegangen. Vor Todesangst sei er auf den Gang geflüchtet.

    Dort habe er einen Wäscheständer gegriffen und versucht, sich zu verteidigen. Denn der Somalier hatte laut Aussage des Afghanen die ganze Zeit das Messer, welches eine 20 Zentimeter lange Klinge hat, in der Hand und stach mit diesem immer wieder in Richtung des Oberkörpers und Kopfes. Er traf aber lediglich den Zeigefinger der rechten Hand. Danach flüchtete sich der Afghane in ein anderes Zimmer und wartete dort, bis die Polizei eintraf. Warum ihn sein Mitbewohner angriff, könne er sich nicht erklären. In den vorangegangenen Wochen habe es allerdings mehrfach Streit gegeben. Mal habe der Somalier laut Musik gehört, mal habe er zu wenig im Haushalt geholfen und die Wohnung nie sauber gemacht, behauptete der Afghane. Seine blutige Verletzung am Zeigefinger, die bis zum Knochen reichte, wurde danach im Krankenhaus behandelt.

    Somalier will Messer in Günzburg aus Eigenschutz genommen haben

    Der angeklagte Somalier hat das Geschehen ganz anders in Erinnerung. Sein Zimmerkollege wollte keinesfalls schlafen, sondern spielte mit seinem Gameboy, während er telefonierte. Der Afghane sei dann unvermittelt auf ihn zugegangen, schubste ihn und schlug ihm so lange mit den Fäusten ins Gesicht, bis er blutete. „Ich hatte Angst, dass er das auf dem Boden liegende Messer nimmt und mich tötet“, sagte der Somalier vor Gericht. Aus Eigenschutz habe er es selbst genommen. Aber zugestochen habe er niemals, behauptete der Angeklagte. Der afghanische Kontrahent habe das Messer vielmehr an der Klinge festgehalten und sich dabei womöglich selbst verletzt. Diesen Ablauf bewertete ein Sachverständiger vor Gericht wegen des Schnittmusters als äußerst unwahrscheinlich.

    Am ersten Verhandlungstag sagten unter anderem zwei weitere Bewohner der Asylunterkunft am Günzburger Bahnhof aus. Einer von ihnen war ein 20-jähriger junger Mann, der die Attacke auf dem Flur beobachtet hat. Der Zeuge sah, wie der Angeklagte fünf- oder sechsmal mit dem Messer auf den Afghanen einstechen wollte und dieser sich mit dem Wäscheständer verteidigt hat. Er habe den bewaffneten Somalier dann am Arm gepackt, um ihm zu helfen. Dadurch konnte der Afghane in ein Zimmer flüchten, kurz darauf suchte der Zeuge in seinem Zimmer Schutz. „Wenn ich nicht gewesen wäre, hätte er (der Somalier, Anmerkung der Redaktion) ihn umgebracht“, sagte der Zeuge dem Vorsitzenden Richter Christian Liebhart. Die Verhandlung am Landgericht Memmingen wird am Mittwoch fortgesetzt.

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