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Prozess in Günzburg: Prozess wegen Telefonbetrugs nimmt unerwartete Wendung

Prozess in Günzburg

Prozess wegen Telefonbetrugs nimmt unerwartete Wendung

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    Die Geldübergabe an einen Callcenter-Betrüger endete vor Gericht. Doch ein Urteil gab es nicht. (Symbolfoto).
    Die Geldübergabe an einen Callcenter-Betrüger endete vor Gericht. Doch ein Urteil gab es nicht. (Symbolfoto). Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Die Masche mit den betrügerischen Gewinnversprechen hätte in Leipheim fast geklappt: Dort sollte ein Koffer mit einem kleinen Vermögen den Besitzer wechseln. Doch stattdessen kassierte ein Täter 340 Euro als angebliche Transportversicherung. Der 28-Jährige kam nicht weit. Am Bahnhof wurde er geschnappt. Doch im Prozess vor dem Günzburger Schöffengericht blieb vom angeklagten räuberischen Diebstahl nichts mehr übrig.

    Zeuge verwickelt sich in Widersprüche

    Widersprüche in den Aussagen des Hauptbelastungszeugen waren der Grund für die überraschende Wende im Verfahren gegen einen 28-jährigen Ulmer. Der soll Anfang Mai vergangenen Jahres laut Staatsanwaltschaft bei einem Callcenter-Betrug als Geldabholer mitgewirkt haben.

    Ausgangspunkt war der Anruf beim 58-jährigen Vater des Zeugen. Dem Rentner wurde ein Gewinn von 49.000 Euro in Aussicht gestellt, eine Betrugsmasche, wie es seit Monaten fast täglich im Polizeibericht auftaucht. Vor der Übergabe des Vermögens in einem Geldkoffer sollte aber erst eine Transportversicherung von mehr als 400 Euro fällig werden.

    So viel hatte der Senior aber nicht. Er übergab seinem 25-jährigen Sohn 340 Euro, die er dem Überbringer des Koffers aushändigen sollte, da er selbst schlecht zu Fuß sei. Die Übergabe lief allerdings völlig aus dem Ruder. Wie der Sohn erzählte, habe der Täter ihm die Scheine aus der Hosentasche gezogen, als beide zu einem Auto gingen, in dem ein Komplize des Angeklagten saß.

    Zeuge soll unvermittelt auf Angeklagten losgegangen sein

    Während der Verhandlung hatte der Zeuge jedoch beträchtliche Erinnerungslücken. Er konnte nicht mehr konkret sagen, wie viel Geld er vom Vater bekommen hatte und wie der angebliche Raub abgelaufen war.

    Der Angeklagte sagte, der junge Mann sei ihm sogar hinterher gelaufen und habe ihm das Geld angeboten. Dann habe er ihm, dem Angeklagten, plötzlich die Jacke über den Kopf gezogen und ihn in eine Hecke geschubst. Der Zeuge behauptete, er sei vom Täter ins Gesicht geschlagen worden und habe bei dem Gerangel Hautabschürfungen erlitten. Der Komplize war inzwischen mit dem Auto geflüchtet, gegen ihn läuft ein separates Verfahren.

    Dürftige Beweislage zugunsten des Angeklagten

    Der Angeklagte rannte zum Bahnhof Leipheim. Dort schnappte ihn die vom Zeugen alarmierte Polizei. Das Geld wurde in einem Gebüsch entdeckt. „Ich hatte Panik“, erklärte der Ulmer seine Flucht, weil er vorher schon mal Ärger mit der Justiz hatte. Das Geld habe er jedenfalls nicht mit Gewalt genommen. Er habe seinem Bekannten nur helfen wollen, einen angeblich geschuldeten Geldbetrag abzuholen. Vom Betrug mit einem angeblichen Geldkoffer wisse er nichts.

    Die widersprüchlichen Angaben des Hauptzeugen, der die Tat bei der Polizei noch ganz anders beschrieben hatte, wertete Verteidiger Alfred Nübling als Entlastung seines Mandanten.

    Auch die Staatsanwältin erkannte, dass die Beweislage für die räuberische Erpressung dürftig ausfiel. Schöffengerichtsvorsitzende Jessica Huk stellte das Verfahren ohne Auflage für den Angeklagten ein. „Bedanken Sie sich beim Gericht“, riet Anwalt Nübling seinem erleichtert wirkenden Mandanten beim Hinausgehen. Immerhin hätte die Mindeststrafe für das Delikt bei einem Jahr Gefängnis gelegen.

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