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Prozess in Günzburg: Prozess: Illegale Corona-Party in Leipheim endet im Gefängnis

Prozess in Günzburg

Prozess: Illegale Corona-Party in Leipheim endet im Gefängnis

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    Nach einer Corona-Party vor Gericht: Ein Mann beleidigte einen eingreifenden Polizisten und zeigte sich unkooperativ. Zusätzlich hatte er eine offene Bewährung.
    Nach einer Corona-Party vor Gericht: Ein Mann beleidigte einen eingreifenden Polizisten und zeigte sich unkooperativ. Zusätzlich hatte er eine offene Bewährung. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Eine sogenannte Corona-Party ist einem 28-Jährigen am Amtsgericht Günzburg zum Verhängnis geworden. Im April dieses Jahres feierte der zweifache Vater mit mehreren Bekannten auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Leipheim ein privates Fest. Zu dieser Zeit war wegen der Corona-Pandemie der Kontakt zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes verboten. Doch das war gar nicht der Grund, warum der 28-Jährige am Donnerstag vor Gericht stand und dort ein unerwartet hartes Urteil bekam.

    Der Angeklagte fiel den Polizisten sofort negativ auf

    Als eine Polizeistreife in der Nacht auf den 10. April auf besagte Party aufmerksam wurde und vor dem Gelände parkte, rannten alle Anwesenden in ein angrenzendes Waldstück, wie einer der beteiligten Polizisten am Donnerstag vor Gericht erzählte. Es seien etwa 15 bis 20 Personen gewesen. Er und sein Kollege hätten daraufhin Verstärkung angefordert, die in Form einer weiteren Streife wenig später eintraf. Gemeinsam durchkämmten die Beamten das Waldstück und fanden vier der Partygäste, darunter den Angeklagten, auf dem Boden im Gebüsch liegend vor.

    In dieser Gruppe sei der Angeklagte sofort aufgefallen. „Er hat gelacht und zu uns gesagt, dass wir uns nur wichtig machen“, sagte ein weiterer Polizist vor Gericht aus. Anders als die anderen Partygäste habe er sich konsequent geweigert, seinen Namen preiszugeben. Als er auch noch versuchte, sich unauffällig von den Polizisten zu entfernen, habe einer der Beamten ihn am Arm festgehalten. Aus diesem Griff wandte sich der 28-Jährige heraus, sodass der Polizist ihn schließlich auf den Boden drücken musste. Zunächst habe der Angeklagte sich noch gewehrt und ihn außerdem als „Clown“ beschimpft, erzählte der Beamte. Als der Mann jedoch am Boden gelegen sei, sei er still gewesen.

    Der Günzburger hält die Auflagen seiner laufenden Bewährung nicht ein

    Vor Gericht entschuldigte sich der 28-Jährige bei dem Polizisten und räumte die Anschuldigungen ein. „Ich habe die Corona-Situation damals noch total unterschätzt und fand die Maßnahmen der Polizei übertrieben. Jetzt weiß ich es besser.“

    Obwohl der 28-Jährige sich reuig gab, überzeugte er Richterin Jessica Huk nicht. Denn der Mann war nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ganz im Gegenteil hat er nicht nur mehrere Vorstrafen und auch bereits einige Monate im Jugendgefängnis hinter sich, zum Zeitpunkt der Corona-Party war der 28-Jährige zusätzlich auf Bewährung – wegen eines ganz ähnlichen Falls.

    Doch auch das war noch nicht alles. Denn seit fast einem Jahr hält der Angeklagte seine Bewährungsauflagen nicht ein, eine Vorladung des Gerichts zu einer Anhörung, die zu allem Überfluss auch noch Richterin Huk geleitet hätte, ignorierte er. Darum plädierte der Staatsanwalt auf sechs Monate Haft ohne Bewährung. „Der Angeklagte zeigt keinerlei Einsicht. Er hat trotz seiner offenen Bewährung nichts dazugelernt.“

    "Das war kein Ausrutscher" - Richterin fällt hartes Urteil

    Verteidiger Markus Neumann widersprach: Zwar habe sich der 28-Jährige mit der Teilnahme an einer Corona-Party „schwachsinnig“ verhalten, „aber das weiß er jetzt auch“. Mit seiner Bewährung brauche er Hilfe, er sei einfach überfordert. Daher forderte Neumann eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, einen Bewährungshelfer und ein Anti-Aggressionstraining. Die Androhung, seine Kinder für sechs Monate nur im Gefängnis sehen zu können, sei Strafe genug.

    Richterin Huk hielt sich mit dem Urteil an die Empfehlung des Staatsanwalts. Sie sehe keine günstige Sozialprognose für den 28-Jährigen, sagte sie in der Urteilsbegründung. „Ich hätte Sie gerne in der Bewährungsanhörung gesehen, aber stattdessen sehen wir uns hier wieder.“ Eine Entschuldigung an die Polizisten hätte deutlich früher stattfinden können, aber auch hier sei der Angeklagte „erst aufgewacht, als die Hauptverhandlung vor der Tür stand“. Das sei kein Ausrutscher mehr.

    Sie verurteilte den 28-Jährigen zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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