Ein Autounfall und eine außer Kontrolle geratene Verkehrskontrolle beschäftigten das Günzburger Amtsgericht. Angeklagt war ein junger Mann, der vor einem Jahr mit einem Kleintransporter bei einem Überholmanöver ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen hatte, sodass es zum Zusammenstoß gekommen war. Diese Tat, stellte sich schnell heraus, war nicht das Ergebnis rowdyhaften Fahrens, sondern einer Unaufmerksamkeit.
Prozess in Günzburg