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Prozess in Günzburg: BKH-Pfleger verletzt dementen Patienten und muss vor Gericht

Prozess in Günzburg

BKH-Pfleger verletzt dementen Patienten und muss vor Gericht

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    Ein ehemaliger Pfleger am BKH Günzburg wurde nun vom Amtsgericht verurteilt.
    Ein ehemaliger Pfleger am BKH Günzburg wurde nun vom Amtsgericht verurteilt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Aus einer einfachen Körperpflege wurde im Günzburger Bezirkskrankenhaus (BKH) eine vorsätzliche Körperverletzung: Als ein 84-jähriger Patient sich heftig gegen die Morgentoilette wehrte, gingen einem Pfleger die Nerven durch. Der 57-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm wurde gewalttätig – und das hat für ihn weitreichende Folgen.

    Der Umgang mit Patienten in der geschlossenen Abteilung des BKH gehört sicher nicht zu den leichtesten Aufgaben des Pflegepersonals. Aber im März dieses Jahres kam es bei der Körperpflege eines 84-Jährigen zu gewalttätigen Szenen. Gemeinsam mit einer Kollegin sollte die Morgentoilette des Patienten erledigt werden.

    84-jähriger BKH-Patient will sich nicht pflegen lassen

    Der sei eigentlich „friedlich und lieb“ im Normalzustand, aber als die Reinigung des Intimbereiches erfolgen sollte, kam es zum Eklat. „Allein kann so ein Patient gar nicht versorgt werden“, sagte der Angeklagte. Die Pflege des Intimbereiches sei notwendig, aber der hochgradig demente 84-Jährige wollte sich das offensichtlich nicht gefallen lassen.

    Was sich bei der Pflege des 84-Jährigen abspielte, beschrieb die Arbeitskollegin des Angeklagten. Sie sei dazu erstmals eingeteilt gewesen und habe den Patienten nicht gekannt, sagte die 19-jährige Zeugin. Aber von der Aggressivität des Patienten habe sie bereits gehört. Sie habe gemerkt, dass der 84-jährige Patient angespannt war und sich gegen die Pflege gewehrt habe. Der Mann habe versucht mit einem Arm zu schlagen und geschrien, als ihm die Hand verdreht wurde. Dann eskalierte die Behandlung.

    Dementer Patient beißt sich im BKH Günzburg die Hand blutig

    Der Patient versuchte laut der Zeugin zu beißen, dann habe ihm der Kollege die Hand in den Mund gesteckt und zu ihm gesagt: „Beiß dich doch selber.“ Sie habe dann eine blutende Wunde an der Hand gesehen. Eine Intimpflege, ohne den Patienten zu festzuhalten sei kaum möglich, sagte die Zeugin auf Frage von Verteidiger Stefan Blüm aus Ulm.

    „Der Mann war vorher schon aggressiv“, schilderte der Angeklagte die Situation an diesem Tag. Das Verdrehen einer Hand sei wohl unbewusst erfolgt, als der Patient „rumgehampelt“ habe, sagte der Angeklagte auf Frage von Richterin Jessica Huk, wie es zur Misshandlung kam. Für ihn sei es absehbar gewesen, dass es „chaotisch“ werde, wenn man in den Intimbereich komme. Keinesfalls habe er die Hand des Patienten absichtlich in dessen Mund gedrückt. Durch einen Reflex habe der Patient dann in seine eigene Hand gebissen, so die Anklage.

    Eine von Verteidiger Blüm angeregte mögliche Einstellung des Verfahrens wegen eines nur geringen Verschuldens seines Mandanten lehnte die Staatsanwältin ab. Aus ihrer Sicht sei die Körperverletzung auf Grund der Zeugenaussage nachgewiesen.

    Angeklagter hat seinen Arbeitsplatz am BKH Günzburg verloren

    Weil der 57-Jährige schon zweimal Ärger mit der Justiz wegen Fahrens ohne Führerschein hatte, beantragte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro. Insgesamt also in Höhe von 1350 Euro. Zu hoch, meinte der Anwalt des Angeklagten. Zumal sein Mandant wegen des Vorfalls seinen Arbeitsplatz im Bezirkskrankenhaus verloren und es sich bei dem Vorfall um eine extrem schwierige Pflege gehandelt habe.

    Lediglich für die Verletzung der Hand hielt der Verteidiger eine Geldstrafe von maximal 45 Tagessätzen zu zehn Euro angemessen. Denn „manchmal tut man Dinge, die nicht gerechtfertigt sind“, sagte der Anwalt.

    Die schwierige Situation für den Angeklagten bei der Pflege bestätigte Richterin Huk. Doch sei ihm der Patient anvertraut und wie er sich ihm gegenüber verhalten habe, sei nicht akzeptabel: „Schmerzen zufügen geht nicht.“ Der Pfleger hätte beispielsweise an eine Fixierung denken können. So lautete das noch nicht rechtskräftige Urteil auf eine Geldstrafe auf 70 Tagessätze zu 15 Euro, entsprechend 1050 Euro.

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