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Prozess in Günzburg: Acht Goldbarren bringen Brüder vor Gericht

Prozess in Günzburg

Acht Goldbarren bringen Brüder vor Gericht

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    In einem Bankschließfach waren Goldbarren deponiert worden. Ein halbes Jahr später waren sie weg.
    In einem Bankschließfach waren Goldbarren deponiert worden. Ein halbes Jahr später waren sie weg. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbol)

    Der Streit um den Nachlass eines Verstorbenen hat nicht selten dramatische Auswirkungen. Vor allem, wenn es um höhere Vermögenswerte geht. Weil zwei Brüder sich aus dem Bankschließfach ihres Vaters und Erblassers acht Goldbarren im Wert von fast 30.000 Euro geholt hatten, mussten sie sich wegen Unterschlagung verantworten. Die Verlobte des Mannes erhebt Anspruch auf das Edelmetall und erstattete Anzeige. Knapp drei Stunden dauerte die Verhandlung am Amtsgericht Günzburg.

    Verlobte des Vaters hat Goldbarren selbst gekauft

    Die juristische Auseinandersetzung um das Vermögen wird damit aber noch nicht beigelegt sein, sondern bei einem zivilrechtlichen Verfahren in die nächste Runde gehen. Was war passiert? Ein Witwer aus dem nördlichen Landkreis hatte vor gut 20 Jahren eine neue Partnerin gefunden. Man entschloss sich zur gemeinsamen Zukunft. In Günzburg wurde eine Eigentumswohnung im Wert von gut 300.000 Euro gekauft, jeder steuerte die Hälfte dazu bei.

    Zuvor hatte die 61-Jährige ihrem Verlobten über Jahre hinweg immerhin mit fast 120.000 Euro ausgeholfen und selbst aus einer Erbschaft acht Goldbarren im Wert von knapp 30.000 Euro gekauft, „als wertbeständige Anlage“, wie sie als Zeugin aussagte. Die Barren wurden 2016 in Zeitungspapier verpackt im Bankschließfach des Lebensgefährten deponiert. Der Mann starb 2018. Ein halbes Jahr später waren die Goldbarren weg.

    Es gab schon länger Auseinandersetzungen in der Familie

    Die beiden angeklagten Brüder im Alter von 39 und 33 Jahren waren sich keiner Schuld bewusst, sie waren im Gegenteil der Meinung, das Edelmetall stehe ihnen als Haupterben zu. So argumentierte Thomas Dick (Gundelfingen), Verteidiger des älteren Bruders, für seinen Mandanten. Ursprünglich hatten die Männer der Frau gegenüber behauptet, im Schließfach hätten sich keine Goldbarren befunden.

    Die Auseinandersetzung zwischen Angehörigen des Gestorbenen und dessen Lebensgefährtin gärten offenbar schon länger. Bei einem Familientreffen wurden die Söhne über den Wohnungskauf des Paares informiert, hätten wegen der hälftigen Beteiligung aber Bedenken gehabt. Der Verkauf eines Hauses des Mannes hatte 430.000 Euro gebracht. Doch die neue gemeinsame Wohnung wurde 2015 zunächst mit einem Kredit finanziert und dann 2016 abgelöst.

    Was aber mit dem Differenzbetrag von 130.000 Euro zur Kaufsumme von 300.000 Euro passierte, blieb in der Verhandlung offen. Er soll mehr als 70.000 Euro allein für Goldschmuck ausgegeben haben, bestellt bei einem Internet-Anbieter, wie die Lebensgefährtin aussagte. Sie selbst habe sich um die Geldangelegenheiten ihres Verlobten nicht gekümmert, der aber als Ex-Banker ihre Finanzen betreut habe. Diese großzügigen Ausgaben bestätigte die Tochter der Zeugin.

    Zivilprozess soll weiteren Verlauf klären

    Nach einem Rechtsgespräch zwischen Anwälten und Staatsanwältin sagte Richter Martin Kramer, die Verteidigung sei vom rechtmäßigen Zugriff ihrer Mandanten auf das Bankschließfach des Vaters ausgegangen, gedeckt vom Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Zwei weitere geladene Zeugen, darunter ein ermittelnder Polizist und ein Sohn der Lebensgefährtin, mussten nicht mehr aussagen, denn Richter Kramer stellte das Verfahren auf Antrag der Verteidigung ohne Auflagen für die Angeklagten ein. Bei einer Verurteilung hätte das Strafmaß für Unterschlagung von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft gereicht, sagte der Richter auf Nachfrage.

    Ob die 61-jährige Ex-Partnerin des Gestorbenen die nachweislich von ihr gekauften Goldbarren wieder zurückerhält, wird wohl erst ein Zivilprozess klären. Vorerst wird das Edelmetall an einem „neutralen Ort“ aufbewahrt.

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