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Prozess: Versuchter Mord in Kötz: Ex belastet den Angeklagten

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Versuchter Mord in Kötz: Ex belastet den Angeklagten

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    Ein Mann aus dem Kreis Günzburg erwischte einen Einbrecher in seinem Haus und wurde niedergestochen. (Symbolbild)
    Ein Mann aus dem Kreis Günzburg erwischte einen Einbrecher in seinem Haus und wurde niedergestochen. (Symbolbild) Foto: Nicolas Armer, dpa

    Sind zwei Täter am Einbruch in ein Einfamilienhaus in Kötz beteiligt gewesen, bei dem der Hausherr in der Nacht auf den 16. Dezember 2015 beinahe getötet wurde? Zumindest hatte der 21 Jahre alte Hauptangeklagte zuletzt gesagt, seine damalige Freundin habe ihn gewissermaßen zu der Tat animiert – und dann die Beute am Fenster des Hauses von ihm entgegengenommen. Jetzt wies die heute 24-Jährige beim zweiten Verhandlungstag am Landgericht Memmingen das zurück. Sie ist wegen der Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl angeklagt, er wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren räuberischen Diebstahls.

    Selbst äußerte sich die Frau nicht dazu, ließ aber ihren Verteidiger eine Erklärung verlesen. Ihr damaliger Partner habe nicht akzeptieren können, wenn er nicht seinen Willen bekomme oder ihm jemand widerspreche. Dann sei er aggressiv und ihr gegenüber auch gewalttätig geworden. Ihr Angebot, arbeiten zu gehen und ihn so von seinen Geldsorgen zu entlasten, habe er abgelehnt – er habe schnell Geld gebraucht. Deswegen habe er sich dazu entschlossen, einen Einbruch zu begehen. Die Kenntnisse dafür habe er im Internet erlangt.

    Es sei etwas schief gegangen

    In der Nacht in Kötz habe sie nur auf dem Beifahrersitz gesessen und dann am Auto auf den 21-Jährigen gewartet. Sie sei nicht maskiert gewesen, was er behauptet hatte, und habe auch nicht die Beute am Fenster von ihm entgegengenommen. Als er zurückkam, habe er nur gesagt, es sei etwas schief gegangen. Er habe sich gegen einen Zwei-Meter-Mann verteidigen müssen, er habe keine andere Wahl gehabt. Zweimal habe er zugestochen. Nachdem er sich später nach Düsseldorf abgesetzt hatte, habe sie einen Anruf von ihm erhalten – er wollte demnach Geld.

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    Doch sie brach den Kontakt ab. Vor der Tat habe sie nicht geglaubt, „dass er konkret etwas macht“. Ein Kriminalbeamter, der die Frau vernommen hatte, gab weitere Details wieder. Ihr gegenüber habe der Angeklagte gesagt, die Familie zu kennen, wo er einbrechen werde. Dort sei etwas zu holen. Der 21-Jährige bestreitet jedoch, sich überhaupt daran erinnert zu haben, wer in dem Haus wohnt. Der Verteidiger des Mannes warf ein, dass die Frau bei jeder Vernehmung etwas anderes gesagt habe.

    Angeklagter: "Ich lese lieber ein Buch"

    Während der Verlobte seiner Mutter den Angeklagten als „wunderbaren, sensiblen Menschen“ beschrieb, der in eine verheerende Situation geraten sei, heißt es in einem Bericht der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kempten jedoch: Zunächst war er freundlich und gesellig, löste durch seine überhebliche Art später dann aber Streitereien unter den Gefangenen aus. Anweisungen des Personals habe er kaum befolgt, sich vor der Arbeit gedrückt und einem Mitgefangenen habe er mehrfach ins Gesicht geschlagen. Zu seiner Arbeitsverweigerung sagte der Angeklagte: „Ich lese lieber ein Buch“ – er sehe es nicht ein, warum er etwas Stumpfsinniges tun solle. Wegen der Schläge wurde er später in die JVA Memmingen verlegt.

    Während der Verhandlung wurden auch zwei Fahrtüchtigkeitsgutachten verlesen, denn als Jugendlicher war er mit einem frisierten Mofa unterwegs. Im einen ist davon die Rede, dass er die Konsequenzen seines Verhaltens kaum einschätzen könne, im anderen wird ihm eine gute Entwicklung bescheinigt, da er Medizin gegen sein ADHS-Leiden nehme. Ein psychiatrischer Gutachter sagte, auch durch die Krankheit sei seine Reife deutlich verzögert und er handele eher wie ein Jugendlicher – wobei seine Schuldfähigkeit nicht vermindert sei. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach ebenfalls von einer verzögerten Reife – er solle am besten nach dem Jugendstrafrecht beurteilt werden. Er brauche dringend Unterstützung, um an sich zu arbeiten, sonst werde er auch künftig überall anecken.

    Die Plädoyers und das Urteil werden am dritten Verhandlungstag an diesem Donnerstag erwartet.

    Eine ausführlichen Artikel darüber, wie Fridolin Waschhauser den Einbruch erlebte, lesen Sie hier: Opfer erzählt: Wie mich ein Einbrecher fast umbrachte

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