Zwei Angeklagte, ein Nebenkläger, drei Rechtsanwälte: ein großer Aufwand für eine relativ kleine Sache. Zwar lautete die Anklage auf gefährliche Körperverletzung, doch dieser Tatbestand wurde schon bald im Laufe der Verhandlung von Richter Martin Kramer abgeschwächt und in einfache Körperverletzung umgewandelt. Passiert war der Vorfall während des letztjährigen Guntiafestes.
Prozess