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Pandemie: Ein klares Ja zum Schulsport im Landkreis Günzburg

Pandemie

Ein klares Ja zum Schulsport im Landkreis Günzburg

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    Schulsport soll, so lange es irgendwie möglich ist, im Freien stattfinden. Diese Regel gilt für den Landkreis Günzburg.
    Schulsport soll, so lange es irgendwie möglich ist, im Freien stattfinden. Diese Regel gilt für den Landkreis Günzburg. Foto: Sebastian Richly

    Das Vereinssport-Verbot und die damit einher gehende Schließung kommunaler Sportanlagen für den Mannschaftssport wird sich im Landkreis Günzburg nicht negativ auf den Schulsport auswirken. Schulamtsdirektor Thomas Schulze reagiert auf entsprechende Befürchtungen des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) und der Bayerischen Sportjugend (BSJ) mit der Bemerkung: „Der Sportunterricht wird nach dem Ende der Herbstferien wieder stattfinden. Und er kann auch ohne Maske stattfinden, sofern die notwendigen Abstände eingehalten werden.“

    Schulze: Appell der Sportverbände ist berechtigt

    Die beiden Sportverbände hatten vor wenigen Tagen an die bayerischen Kommunen appelliert, Freiluft-Anlagen und Sporthallen für den Schulsport geöffnet zu halten (wir berichteten). Beim zuständigen Schulamtsleiter im Landkreis Günzburg rennen sie damit offene Türen ein. „Der Appell ist völlig berechtigt“, sagt Schulze.

    Entsprechend habe sein Amt an alle Grund- und Mittelschulen ausgegeben, dass der Sportunterricht unter den bekannten Bedingungen stattfinden kann. Für Realschulen und Gymnasien, die außerhalb seiner Zuständigkeit liegen, gelten laut Schulze dieselben Rahmenhygienepläne.

    Schulen sind vom Lockdown ausgeschlossen

    Standardmäßig verwenden viele Schulen in der Region im Unterricht kommunale Sportstätten. Es mag auf den ersten Blick paradox klingen, aber diese Mischnutzung führt nun dazu, dass Schulkinder im Rahmen des Unterrichts auf Sportanlagen üben dürfen, die von Staats wegen für den Vereinssport (und damit unter anderem für dieselben Kinder, sofern sie im Verein trainieren) geschlossen sind. Schulze kann den scheinbaren Widerspruch auflösen: „Schulen sind als öffentliche Einrichtungen ausdrücklich vom Lockdown ausgeschlossen. Wir haben derzeit einen Regelbetrieb unter besonderen Bedingungen. Und dazu zählt, dass der Schulsport stattfinden kann.“

    Zwei Regeln sind wichtig

    Freilich nicht in jeder Verästelung, wie Schulze betont. Vor allem zwei Regeln sind es, auf die sich Lehrer wie Schüler zum Unterrichtsbeginn in der kommenden Woche einstellen müssen.

    Erstens soll der Schulsport im Landkreis maßgeblich im Freien stattfinden, so lange das Wetter halbwegs mitmacht.

    Und zweitens ist laut Schulamtsdirektor „klar, dass wir derzeit kein Handball stattfinden lassen können. Aber Laufspiele und alle Bewegungsformen, die unter Anwendung des Abstandsgebots möglich sind, können wir anbieten.“

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