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Offingen: Richterin geht mit Landratsamt Günzburg hart ins Gericht

Offingen

Richterin geht mit Landratsamt Günzburg hart ins Gericht

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    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dem Landratsamt Günzburg ein nicht akzeptables Vorgehen attestiert.
    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dem Landratsamt Günzburg ein nicht akzeptables Vorgehen attestiert. Foto: Bernhard Weizenegger

    Nachbarschaftsstreits gibt es viele. Deshalb soll es an dieser Stelle auch nur am Rande um den konkreten Fall und vielmehr um eine grundsätzliche Problematik gehen, die das Günzburger Landratsamt und somit die Bürger betrifft. Fatih Kaplan, Geschäftsführer eines Kfz-Meisterbetriebs in Offingens Zentrum, hatte gegen die Behörde geklagt. Zuvor hatten sich Nachbarn über den von der Werkstatt ausgehenden Lärm beschwert, woraufhin das

    Da das aus deren Sicht nicht geschehen war und sie dem Amt ein Protokoll der vermeintlichen Verstöße vorlegten, wurden Zwangsgelder von insgesamt 6000 Euro angedroht – ohne dass sich ein Mitarbeiter des Landratsamtes selbst ein Bild gemacht hätte. Dagegen wehrte sich Kaplan jetzt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg, unterstützt vom Burgauer Anwalt Wolfgang Schubaur.

    Die Vorsitzende Richterin der 4. Kammer, Beate Schabert-Zeidler, fand in der Verhandlung auch kaum positive Worte für das Vorgehen des Amtes. Es müsse von sich aus Verstöße feststellen, es könne sich nicht einfach auf Protokolle verlassen. Unangemeldete Kontrollen vor Ort, wenn nötig auch zwei- oder dreimal, wären nötig gewesen. Wenn man sich nur auf Aussagen von Nachbarn beziehe, werde „dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet“.

    Das Landratsamt gibt den Bürgern erst einmal einen Vertrauensvorschuss

    Der zuständige Geschäftsbereichsleiter am Landratsamt, Christian Zimmermann, hatte jedoch gehofft, dass die Nachbarn – die Rede war von einer Familie – als Zeugen geladen werden. Er müsse den Bürgern einen Vertrauensvorschuss geben, Polizisten hätten ihn ja auch, wenngleich bei Nachbarn mit ihren eigenen Interessen natürlich die Lage etwas anders sei.

    Er selbst könne jedenfalls kaum beurteilen, ob sie die Wahrheit sagen. Doch wenn sie bei Gericht sprechen, seien sie der Wahrheit verpflichtet – und müssten die Konsequenzen tragen, wenn sie bewusst Falsches erzählen. Kontrollen seien ohnehin schwierig, gerade nachts, denn es könne ja gut sein, dass man keinen Verstoß mitbekommt. Und was in der Vergangenheit war, lasse sich ohnehin nicht mehr klären. Er wünschte sich ein Urteil des Gerichts, um das als Grundlage für den Umgang mit Beschwerden nehmen zu können. Davon gebe es nun einmal einige.

    Der Betrieb zieht ins Gewerbegebiet um

    Anwalt Schubaur pochte aber auch darauf, dass die Behörde eigene Kontrollen vornehmen muss. Entweder würden dann Verstöße festgestellt – mit den entsprechenden Folgen –, oder eben nicht. Er hofft, dass der Streit jetzt entschärft wird, da der Betrieb ins Offinger Gewerbegebiet umzieht. Am bisherigen Standort soll nur ein Büro verbleiben. Die Vorsitzende Richterin empfahl Kaplan eindringlich, eine Betriebsbeschreibung vorzulegen, was sie ihm bereits vor einem Jahr geraten habe.

    Der Geschäftsführer sicherte das zu, betonte aber auch, dass sein Versuch, mit den Nachbarn eine Einigung zu finden, von deren Seite nicht angenommen worden sei und sie ihm stattdessen die Polizei wegen einer angeblichen Lärmbelästigung geschickt hätten. Er sprach von „psychischem Druck“, da alles, was in der Werkstatt gemacht werde, argwöhnisch beäugt werde. Und wenn abends ein Abschlepper ohne sein Zutun aufs Gelände fahre, könne er auch nichts dafür. Spätestens ab 18 Uhr werde dort nicht mehr in der Werkstatt gearbeitet.

    Richterin: „Müssen wir die Arbeit des Landratsamtes machen?“

    Beate Schabert-Zeidler empfahl dem Landratsamt dringend, sich nicht allein auf die Mitteilungen von Nachbarn zu verlassen und „auf blaue Augen, die Sie treuherzig anschauen“. Bei so heiklen Fällen wie diesem noch weniger – „oder müssen wir die Arbeit des Landratsamtes machen?“ Es gehe hier schließlich um 6000 Euro, da müsse man vor einem Zwangsgeld auch das Gespräch suchen – und Lärmmessungen vornehmen. Zimmermann sagte jedoch, dass man das selbst nicht könne, woraufhin die Richterin empfahl, den Kfz-Betrieb ein Gutachten erstellen zu lassen. Anwalt Schubaur gab dabei auch noch zu bedenken, dass lärmintensive Arbeiten immer anders empfunden würden und das durch eine reine Anhörung der Nachbarn nicht stichhaltig verifiziert werden könne.

    Der Geschäftsbereichsleiter erwähnte noch, dass die Anwohner sich bereits beim Landrat beschwert hätten, weil das Zwangsgeld nicht eingefordert worden war. Er wollte aber die Gerichtsverhandlung abwarten. Zimmermann beantragte, die Klage abzuweisen. Schubaur zog den ersten Teil auch zurück und erkannte nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts an, dass ein Zwangsgeld grundsätzlich angedroht werden kann. Aber im konkreten Fall solle es aus genannten Gründen nicht vollstreckt werden.

    Das Landratsamt unterliegt - und will die Begründung abwarten

    Dem schloss sich die Kammer dann auch in ihrem Urteil an: Das Geld muss nicht gezahlt werden. Dagegen können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Ob das Landratsamt dies tut, will Zimmermann von der Urteilsbegründung abhängig machen. Im Gespräch mit unserer Zeitung betonte er noch, dass es mindestens seit mehr als zehn Jahren nur einen Baukontrolleur im Amt gebe und dieser es unmöglich schaffen könne, überall vor Ort zu sein. Mehr Stellen dafür zu schaffen, sei aber nicht vorgesehen. Ohnehin seien Fälle wie dieser eher etwas für den Zivilrechtsweg.

    Lesen Sie hier den Kommentar von Christian Kirstges: "Landratsamt muss Rüffel des Gerichts ernst nehmen"

    Lesen Sie hier den Artikel über Beschwerden von Bürgern über die Bauabteilung des Landratsamtes

    Update vom 22. Februar 2019: Wie Landratsamtsprecher Karl-Heinz Thomann jetzt auf Anfrage unserer Zeitung sagt, werde man das Urteil akzeptieren und es als Richtlinie für das künftige Handeln der Bauaufsicht nehmen. Dazu gehörten dann auch Kontrollen vor Ort.

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