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Offingen: Ist das Baugebiet in Offingen überdimensioniert?

Offingen

Ist das Baugebiet in Offingen überdimensioniert?

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    Lückenschluss zweier Baugebiete in Offingen: Nun fasste der Marktgemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ermle IV.
    Lückenschluss zweier Baugebiete in Offingen: Nun fasste der Marktgemeinderat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Ermle IV. Foto: Peter Wieser

    In seiner Sitzung in der Mindelhalle hat der Offinger Marktgemeinderat nach der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nun den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ermle IV“ gefasst. Planer Ingo Blatter vom Ingenieurbüro Blatter und Burger aus Gundelfingen hatte zunächst das Wesentliche aus den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und deren Abwägungen vorgestellt.

    Vieles sei bereits in der frühzeitigen Beteiligung hervorgebracht worden, so Blatter. Mit entsprechenden redaktionellen Änderungen, die keinen Einfluss auf den Inhalt der Planungen hätten, könne der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Größe des Baugebiets mit 50 Bauplätzen sei aus ortsplanerischer Sicht überdimensioniert und die vorrangige Bebauung innerörtlicher Flächen würde dadurch unattraktiver werden, hieß es in einer der Stellungnahmen seitens des Landratsamts Günzburg. Ingo Blatter argumentierte, dass die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwei bereits vorhandene Baugebiete verbinde und somit als Lückenschluss für eine Bebauung geradezu prädestiniert sei. Weiter gebe es eine ganze Reihe an Beispielen, die zeigten, dass der Markt Offingen sich auch weiterhin bemühe, die Innenentwicklung voranzutreiben.

    Keine detaillierten Regelungen bezüglich der Dachformen im neuen Offinger Baugebiet

    Ebenfalls war angemahnt worden, dass der Bebauungsplan sogenannte nichtstörende Handwerksbetriebe zulasse. Blatter begründete dies damit, dass es auch im Städtebau ein Bestreben nach einer entsprechenden Mischung gebe und reine Wohngebiete weniger attraktiv seien. Das Wohnen dürfe allerdings nicht gestört werden. Ausgeschlossen seien in jedem Fall Anlagen für Verwaltungen, Tankstellen und Gartenbaubetriebe. Auch hinsichtlich der Dachformen gibt es keine detaillierten Regelungen. Bei der Gestaltung der Gebäude sollen den Bauherren damit bewusst gewisse Freiheiten ermöglicht werden. Aufgenommen wurde der zusätzliche redaktionelle Hinweis, dass aufgrund der Lage des Baugebiets Heizölverbraucheranlagen nicht erlaubt sind.

    Der Entwurf sei grundsätzlich so angelegt, dass sich der Verkehr relativ gleichmäßig verteile, durch die Wegeführung Abkürzungsverkehr vermieden werde und die Zufahrten ausschließlich zur Erschließung der Grundstücke dienten, so Blatter. In einem von 15 Bürgern unterzeichneten Schreiben war appelliert worden, dass das neue Baugebiet auch über den Tannenweg erschlossen werden sollte, damit der Erlenweg nicht über das notwendige Maß belastet werde. Man habe sich dies bewusst offengehalten und es gebe in der Planung nichts, was dem entgegenstehe, erklärte Bürgermeister Thomas Wörz (SPD).

    Ob und wie dies erfolge, damit werde man sich in der Erschließungsplanung auseinandersetzen. Der Bebauungsplan wird nun dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt, anschließend öffentlich bekannt gemacht und damit zur Rechtskraft gebracht.

    Appell an Hundehalter in Offingen

    Unter dem Punkt „Sonstiges“ regte Karsten Feil (CSU) an, Hundehalter darauf hinzuweisen, ihre Hunde an die Leine zu nehmen. Erst kürzlich habe es einen „Kracher“ zwischen einem Hund und einem Fahrradfahrer gegeben. Es gebe relativ wenig Beschwerden, die an ihn herangetragen würden, erklärte Bürgermeister Wörz, aber man könne sicherlich an die Halter entsprechend appellieren. Karl Krupka (Freie Wähler) entgegnete, dass es unter den Fahrradfahrern auch solche gebe, die sich vorausschauender verhalten sollten.

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